Staatsanwaltschaft: Angeklagter hat aus religiösen Gründen gehandelt

Prozess um Angriff auf christlichen Iraner

Prozess um Angriff auf christlichen Iraner
Bild: picture alliance / dpa/Frank Rumpenhorst

Der Angeklagte soll über den Übertritt des Iraners vom muslimischen Glauben zum Christentum empört gewesen sein. Angeklagt ist der Mann, der sein Alter mit 19 angab, wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Zum Prozessauftakt vor der Jugendstrafkammer am Hamburger Landgericht erklärte der Angeklagte, Anlass für die Auseinandersetzung sei eine abfällige Bemerkung des seinerzeit 24 Jahre alten Iraners über den Propheten Mohammed und den Koran gewesen. Er selbst habe sich aber nicht beleidigt gefühlt. "Ich habe noch nie gefastet, ich bin kein religiöser Mensch" Zudem habe der Iraner zuerst angegriffen, er habe zurückgeschlagen.

Der Prozess hatte bereits am 19. Mai vor einer Erwachsenen-Strafkammer begonnen. Er muss nun vor einer Jugendstrafkammer neu aufgerollt werden, weil der Afghane zur Tatzeit möglicherweise noch unter 21 war, wie ein Alters-Gutachten ergab. Zuletzt gab es mehrfach Berichte über die Bedrohung christlicher Flüchtlinge und Angriffe auf sie durch Muslime in deutschen Asylbewerberunterkünften. Die beiden großen Kirchen hatten am Dienstag auf Basis einer eigenen Befragung jedoch betont, dass eine flächendeckende und systematische Diskriminierung von Christen und anderen religiösen Minderheiten in den Unterkünften bislang nicht festzustellen sei (siehe Linktipp). (stz/dpa)

Linktipp: Schutz ja, Trennung nein

Gibt es eine systematische Diskriminerung von Christen in Flüchtlingsunterkünften? Nein, sagen die beiden großen Kirchen. Deshalb raten sie von einer getrennten Unterbringung nach Religionen ab.

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