Papst Franziskus erlässt Apostolische Konstitution

Neue Vorschriften für kontemplative Frauenorden

Veröffentlicht am 22.07.2016 um 14:33 Uhr – Lesedauer: 
Orden

Vatikanstadt ‐ Papst Franziskus fordert von den kontemplativen Frauenorden mehr Weltzugewandtheit. In einer Apostolischen Konstitution gibt das Kirchenoberhaupt auch Hinweise zum Umgang mit Nachwuchsmangel.

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Die Ordensfrauen sollten etwa für Häftlinge, Flüchtlinge, Verfolgte und Arbeitslose beten, so Franziskus. Zugleich würdigt der Papst die Unverzichtbarkeit kontemplativer Orden. Sie seien ein prophetisches Zeichen für alle Christen. Zu den bekanntesten kontemplativen Frauenorden zählen etwa die Karmelitinnen oder Klarissen. Sie leben streng abgeschirmt von der Außenwelt in ihren Klöstern, die sie nur ausnahmsweise verlassen dürfen. Das Kirchenrecht kennt vier unterschiedlich strenge Formen der Klausur. Kontemplative Frauenorden sollen sich künftig für eine von vier Formen der Klausur entscheiden. Innerhalb eines Ordens kann es aber laut dem Erlass verschiedene Grade geben. 

Die sogenannte Apostolische Konstitution von Franziskus trägt den lateinischen Titel "Vultum Dei Quaerere - Die Suche nach dem Antlitz Gottes". Mit dem Schreiben wolle er der Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) angesichts eines veränderten sozialen und kulturellen Kontextes Rechnung tragen, erklärt der Papst. Die letzte derartige Gesetzeswerk stammt aus dem Jahr 1950. Franziskus wendet sich in dem Erlass dagegen, den Mitgliederschwund um jeden Preis aufzuhalten. "Absolut vermieden werden muss das Rekrutieren von Kandidatinnen aus anderen Ländern mit dem einzigen Sinn, das eigene Kloster zu erhalten", heißt es in dem Text.

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Ein Tag bei den Trappistinnen von Maria Frieden in Dahlem, das ist ein Tag, der mitten in der Nacht beginnt: Um 3:40 Uhr klingelt der Wecker, 25 Minuten später läutet in der Konventskirche die Glocke zum ersten Gebet. Ein Selbstversuch. (Artikel von Dezember 2014)

In dem 35 Seiten umfassenden Schreiben (italienische Version) geht der Papst auf zwölf Punkte des Ordenslebens ein. Außer der Klausur sind dies Ausbildung, Gebet, die Rolle der biblischen Texte, die Eucharistie und Beichte, Gemeinschaftsleben, Autonomie, Arbeit, Stille, Kommunikationsmittel und Askese. Kontemplative Frauenorden sollen sich demnach künftig für eine von vier Formen der Klausur entscheiden. 

Franziskus betont die Autonomie der Klöster. Hierbei dürfe es sich nicht nur um einen kirchenrechtlichen Status handeln; nötig sei überdies eine "echte Autonomie des Lebens". Bedingung dafür sei eine Mindestanzahl von Ordensfrauen in einem Kloster. Weitere Voraussetzungen seien, dass es keine Überalterung gebe und die Würde des liturgischen Lebens sowie die Fähigkeit zu wirtschaftlichem Überleben sichergestellt werden könne. Andernfalls sollen nach dem Willen des Papstes Kommissionen aus Vertretern der Ortskirche, des Vatikan und der Ordensleitung Lösungen für die betreffenden Klöster suchen. Zugleich legt der Papst fest, dass künftig jedes Kloster einem Zusammenschluss, einer Föderation, angehören muss. Alle bisherigen kirchenrechtlichen Vorschriften oder früheren Entscheidungen zum Ordensleben, die dem neuen Erlass widersprechen, hob Franziskus auf. (KNA)