Lexikoneintrag: I wie Interdikt
Interdikt, das
Lat. "Untersagung"; im Kirchenrecht mögliche Beugestrafe mit Ausschluss von den Sakramenten, praktisch vergleichbar der Exkommunikation. Bei bestimmten Vergehen tritt das Interdikt von selbst durch die Tat ein, ohne eigens festgestellt werden zu müssen ("Tatstrafe").