Weihbischof, der
Auch: Hilfs-, Auxiliar- oder Titularbischof; ein Hilfsbischof mit voller Weihe (daher der Name), aber ohne eigene Diözese. Der Weihbischof steht dem Diözesanbischof zur Seite. Weihbischöfe tragen ebenfalls die bischöflichen Amts- und Ehrenzeichen wie Ring, Hirtenstab und Mitra und haben als Mitglieder des Kollegiums aller Bischöfe Teil an der Lehrvollmacht der Gesamtkirche, wie sie etwa bei den Beratungen und Beschlüssen eines Konzils zum Ausdruck kommt. Die Weihbischöfe in den dt. Bistümern nehmen außerdem an den Beratungen der Deutschen Bischofskonferenz teil. Entwickelt hat sich die Rolle des Weihbischofs, als immer mehr Bischöfe aus dem Orient vertrieben und im Abendland aushilfsweise mit bischöflichen Weihehandlungen zur Unterstützung der Ortsbischöfe betraut wurden. Seither trägt jeder Weihbischof im Titel den Namen einer untergegangenen Diözese. In Deutschland gibt es zzt. neben den 27 Diözesanbischöfen rund 40 Weih- oder Titularbischöfe.