Lexikoneintrag: A wie Archidiakon
Archidiakon, der
Seit dem 4. Jh. ist das kirchl. Amt des Archidiakons bekannt. Er war der erste Helfer und Stellvertreter eines Bischofs. Sein Amt nannte man Archidiakonat. Im Mittelalter hatte der Archidiakon weitreichende Befugnisse, vor allem die Beaufsichtigung der Priester. In späteren Jahrhunderten wurden seine Aufgaben vom Amt des Generalvikars übernommen. Seit dem 19. Jh. handelt es sich nur noch um einen päpstlichen Ehrentitel.