Ärztetag fordert vorgeburtliche Trisomie-Tests als Kassenleistung
Der Deutsche Ärztetag fordert vorgeburtliche Bluttests auf Trisomie als Kassenleistung. Die Entscheidung, ein behindertes Kind zu gebären und zu pflegen, dürfe nicht vom Geldbeutel der werdenden Eltern abhängig gemacht werden, erklärten die Abgeordneten des Ärztetages am Freitag in Münster. Vor einem Test müsse es jedoch eine Beratung geben, so dass eine informierte Entscheidung getroffen werden könne.
Der Vorstand der Bundesärztekammer hatte sich nach Angaben der Ärztekammer bereits im April für einen gleichberechtigten Zugang zu den Tests für alle Versicherten ausgesprochen. Notwendig sei zudem eine breite gesellschaftspolitische Diskussion darüber, wie die Gesellschaft mit Krankheit und Behinderung umgeht. Die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung müssten verbessert und bestehende Barrieren abgebaut. Außerdem müsse eine gleichberechtigte Teilhabe im beruflichen wie im sozialen Bereich durch entsprechende Förder- und Betreuungsangebote sichergestellt werden.
Kritik von Behindertenverbänden
Die Zulassung des Tests als Kassenleistung ist umstritten. Kritiker, darunter Behindertenverbände, befürchten, dass bei einer Übernahme der Kosten durch die gesetzliche Krankenversicherung der Test zum Standard würde und Kinder mit einer Trisomie kaum noch geboren würden. Befürworter der Kassenleistung argumentieren, der Test dürfe nicht nur denen vorbehalten bleiben, die es sich leisten könnten. In einer Orientierungsdebatte des Bundestages im April hatte eine Mehrheit der Abgeordneten die Aufnahme des Tests in den Leistungskatalog der Krankenkassen befürwortet.
Die deutschen Bischöfe haben mehrfach ihre Ablehnung einer flächendeckenden Einführung des Tests verdeutlicht. So schrieb der Rottenburger Bischof Gebhard Fürst, der in der Deutschen Bischofskonferenz für bioethische Fragen zuständig ist, Anfang 2016 in einem Brief an den Gemeinsamen Bundesausschuss, "dass der Praena-Test als reines Selektionsinstrument wirkt". Laut dem Augsburger Weihbischof Anton Losinger, ehemaliges Mitglied der Deutschen Ethikkommission, ist durch den Test eine steigende Abtreibungszahl in Deutschland zu befürchten. "Es geht um Lebensrecht und die Würde des ungeborenen Menschen", so Losinger.
Bluttests an Schwangeren, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Auskunft darüber geben, ob das ungeborene Kind eine Form der Trisomie – beispielsweise das Down-Syndrom – hat, sind seit 2012 zugelassen. Sie müssen von Müttern bislang aber privat bezahlt werden. Über die Frage der Kassenfinanzierung entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen (G-BA). Derzeit läuft das Stellungnahmeverfahren. Eine finale Entscheidung soll frühestens im Sommer fallen. Ob am Ende der G-BA allein entscheidet oder auch der Bundestag mitredet, ist offen. In der Diskussion im Bundestag liegen noch keine konkreten Gesetzespläne auf dem Tisch. (mal/epd)