Bischöfe wollen Zölibat, Sexualmoral und Kirchenrecht überdenken
Die deutschen Bischöfe haben als Konsequenz aus der Studie zum sexuellen Missbrauch Minderjähriger durch Priester mehrere Projekte beschlossen. Verantwortlich für die Umsetzung ist der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, der Trierer Bischof Stefan Ackermann, wie der Ständige Rat der Bischofskonferenz nach seiner Sitzung am Dienstag in Würzburg mitteilte. Ackermann werde sich dabei eng mit dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, abstimmen.
Zölibat und Aspekte der katholischen Sexualmoral betrachten
Beschlossen haben die Bischöfe die Einführung gemeinsamer Standards bei der Personaktenverwaltung der Priester. Zusätzlich zu diözesanen Ansprechpartnern soll es künftig externe unabhängige Anlaufstellen zum Thema sexueller Missbrauch geben. Durch eine unabhängige Aufarbeitung soll geklärt werden, wer über die Täter hinaus institutionell verantwortlich für Missbrauchsgeschehen in der Kirche war. Das Verfahren zur Anerkennung erlittenen Leids werde weiterentwickelt und ein überdiözesanes Monitoring für die Bereiche Intervention und Vorbeugung verbindlich, heißt es.
Bis zur nächsten Sitzung des Ständigen Rats wollen die Bischöfe zudem einen Arbeitsplan erarbeiten, um mit Fachleuten verschiedener Disziplinen über die zölibatäre Lebensform der Priester und Aspekte der katholischen Sexualmoral zu überdenken.
Kirchliche Strafgerichtskammern und Verwaltungsgerichtsbarkeit angedacht
Der Ständige Rat befürwortet auch den Vorschlag, interdiözesane Strafgerichtskammern für Missbrauchsverfahren in Deutschland einzurichten. Dafür werde sich die Bischofskonferenz mit Rom in Verbindung setzen. Erst vor kurzem hatte der Vatikan Vorhaben der US-Bischofskonferenz zum rechtlichen Umgang mit Missbrauch gestoppt aufgrund fehlender Absprachen. Ferner müsse das kirchliche Recht und das Prozessrecht reformiert werden. Auch der Aufbau einer kirchlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit wird erneut in den Blick genommen.
Eine Verwaltungsgerichtsbarkeit hatte bereits die Würzburger Synode (1970-1975) gefordert, der Vorstoß wurde von Rom allerdings nicht aufgegriffen bei der Reform des kirchlichen Gesetzbuchs 1983. Für die Einrichtung interdiözesaner Gerichte braucht die Bischofskonferenz ein besonderes Mandat des Apostolischen Stuhls. Derartige Gerichte existieren in Deutschland bereits für die kirchliche Arbeits- und Datenschutzgerichtsbarkeit.
"Im Fokus aller Bemühungen steht der Schutz vor sexuellem Missbrauch an Minderjährigen und Schutzbefohlenen", heißt es abschließend. "Der Ständige Rat hat den Anspruch an Konsequenz, Transparenz und Dringlichkeit bekräftigt und drängt auf eine entschlossene Durchführung." Bei jeder Sitzung werde über den aktuellen Stand beraten werden. (fxn/KNA)