Bundesjustizministerin: Keine religiösen Symbole im Gerichtssaal
Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat Pläne der niedersächsischen Landesregierung begrüßt, wonach Richter und Staatsanwälte in diesem Bundesland künftig keine religiösen Symbole wie Kreuze oder Kopftücher bei öffentlichen Verhandlungen tragen dürfen. "Ein Gericht entscheidet unabhängig von religiösen Einstellungen. Diese Neutralität muss auch nach außen sichtbar werden", sagte Barley der "Neuen Osnabrücker Zeitung" am Dienstag. Das entspreche auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Auch der Deutsche Richterbund (DRB) sprach sich für ein gesetzliches Verbot religiöser Kleidung und Zeichen bei Amtsträgern im Gerichtssaal aus. DRB-Bundegeschäftsführer Sven Rebehn sagte der Zeitung: "Die Justiz ist zu strikter Neutralität verpflichtet. Damit sind religiöse Kleidung sowie weltanschauliche, politische und religiöse Zeichen bei Amtsträgern im Gerichtssaal nicht vereinbar. Der Gesetzgeber sollte das durch ausdrückliche Verbote klarstellen." Die Initiative zur Gesetzgebung in Niedersachsen sei deshalb zu begrüßen. Rebehn betonte, es gehe darum, einen Raum zu schaffen, "in dem alle Aufmerksamkeit auf die zu entscheidende Sache gerichtet werden kann". Die Neutralitätspflicht im Gerichtssaal gilt nach seinen Worten auch für Staatsanwälte, Schöffen, ehrenamtliche Richter und Referendare während der Sitzungsvertretung.
Havliza: Wandkreuze müssen zur Verhandlung abgehängt werden
Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) hatte zuvor erklärt, jeder in einem Gerichtssaal müsse den Eindruck haben, dass Richter und Staatsanwalt "frei von religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen" seien. Ein entsprechendes Gesetz werde noch in diesem Jahr vom Kabinett in Hannover beschlossen. Anlass dafür sei der Fall einer muslimischen Referendarin, die auch im Gerichtssaal Kopftuch tragen wollte.
Mit Blick auf Wandkreuze in Gerichten hatte Havliza im Sommer erklärt: "Wichtig ist, dass das Kreuz während einer Verhandlung abgenommen wird, wenn ein Prozessbeteiligter dies aus religiösen Gründen wünscht." Es sei jedoch ein Unterschied, ob ein religiöses Symbol im Saal hänge oder ein Richter dieses trage: "Denn das Recht wird durch Menschen gesprochen, nicht durch Säle." Aktuell hängen noch in zwei niedersächsischen Amtsgerichten Wandkreuze.
Als erstes Bundesland hatte Baden-Württemberg im Mai 2017 ein Gesetz zur Neutralität bei Gerichten und Staatsanwaltschaften verabschiedet. "Mit dem Gesetz schaffen wir Rechtssicherheit und stellen klar, dass religiös oder politisch geprägte Kleidungsstücke und Symbole wie beispielsweise das Kopftuch im Gerichtssaal keinen Platz haben", sagte der württembergische Justizminister Guido Wolf (CDU) damals. Im Februar diesen Jahres folgte mit Bayern das nächste Bundesland mit einer entsprechenden Entscheidung. Das Gesetz trat zum 1. April in Kraft. (bod/KNA)