"Die Antwort kann nicht der Todescocktail sein"
Derzeit stehen Grundsatzfragen um Leben und Tod auf der politischen Tagesordnung wie etwa der Umgang mit dem Suizid. Der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Karl Jüsten, ruft zum umfassenden Respekt vor dem Leben und der Freiheit des Menschen auf - ob bei Fragen von Organspende, Down-Syndrom oder Suizid. An dieses Lebensverständnis erinnerten auch die Kar- und Ostertage, sagte er am Montag im Interview in Berlin.
Frage: Prälat Jüsten, im Bundestag wie beim Bundesverfassungsgericht stehen dieser Tage gleich mehrere grundlegende ethische Fragen um Leben und Tod an. Für das Verständnis der Christen sind bei diesen Fragen Leiden, Tod und Auferstehung Jesu Christi wesentlich, die in der Karwoche und den Ostertagen begangen werden. Wie sieht die Kirche ganz grundsätzlich das Leben an?
Jüsten: Das Leben ist nach christlichem Verständnis zuallererst Geschenk, aber auch Herausforderung. Dabei sind wir Christen in besonderer Weise zu tätiger Nächstenliebe aufgerufen. Deshalb engagiert sich die Kirche im sozialen und karitativen Bereich, um Leid zu lindern. Das geschieht etwa in zahlreichen Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Hospizen.
Frage: Wie bewerten Sie den Umgang der Politik mit den Themen von Leben und Tod?
Jüsten: In der Diskussion um ethisch brisante Fragen zeigt das Parlament immer wieder ein hohes Verantwortungsbewusstsein und Sensibilität, unabhängig von den Lösungen, zu denen dann jeweils die Mehrheit kommt. Das hat sich jüngst etwa bei der Stärkung der Palliativ- und hospizlichen Versorgung gezeigt, um schweres Leid zu lindern und Menschen auf ihrem Letzten Weg zu begleiten oder bei dem sehr maßvollen Umgang mit dem schwierigen Thema des assistierten Suizids. Das Engagement vieler Abgeordneter ist für mich sehr beeindruckend.
Frage: Derzeit wird über die Organspende debattiert. Nach Vorstellung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und anderen Abgeordneten sollen künftig alle Bürger automatisch als Organspender gelten, sofern sie nicht zu Lebzeiten widersprechen.
Jüsten: Die Organspende ist ein Akt der Nächstenliebe. Aber die sogenannte Widerspruchslösung würde dies gerade aushöhlen, denn eine Spende setzt Freiwilligkeit voraus. Der Staat beansprucht für sich aber ein Zugriffsrecht.
Frage: Weil es um Leben und Tod geht ...
Jüsten: Das rechtfertigt hier aber nicht den Eingriff in die persönliche Integrität eines Menschen im Sterbeprozess.
Frage: Gibt es aus christlicher Sicht aber nicht eine Pflicht?
Jüsten: Nein, es ist und bleibt ein außergewöhnlicher Akt der Nächstenliebe, auf den niemand einen Anspruch hat, zu dem es auch keine moralische Verpflichtung gibt. Gleichwohl sollten wir die Menschen überzeugen, sich mit dieser wichtigen Frage ernsthaft auseinanderzusetzen und helfen, die nötigen Informationen zu geben.
Frage: Wie steht es um die Suizidbeihilfe, über die das Bundesverfassungsgericht nun verhandelt; müssen nicht auch hier die Freiheit und das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen respektiert werden?
Jüsten: Selbstverständlich! Genau um den Schutz der Autonomie von Menschen in besonders verletzlichen Phasen des Lebens geht es ja dabei, um Hilfe und Begleitung beim Sterben. Als Christen werden wir alles tun, auch auf dieser letzten Wegstrecke die Liebe zum Leben in den Mittelpunkt zu stellen, um ein Sterben in Würde zu ermöglichen. In den Hospizen zeigt sich, dass Todeswünsche nach wirklicher Zuwendung meist wieder schwinden. Die Antwort auf die ganz realen Sorgen und Nöte von schwerkranken und sterbenden Menschen kann in einer sorgenden Gesellschaft jedenfalls kein Todescocktail sein, sondern ganz konkrete Angebote für Hilfe, Begleitung und Unterstützung - und zwar individuell je nach den Wünschen der Betroffenen. Da haben wir noch eine Menge zu tun.
Frage: Das Bundesverwaltungsgericht hob aber in einem Urteil auf das Persönlichkeitsrecht ab und verlangt in Extremfällen die Bereitstellung eines Tötungsmittels.
Jüsten: Nach unserer Überzeugung ist der Staat schon nach der Verfassung zum Schutz des Lebens verpflichtet. Er kann unmöglich in eine Bewertung des Lebens und des Leidens von Menschen einsteigen, wie es das Gericht verlangt. Denn nicht nur nach unserer christlichen Überzeugung, auch nach unserem Grundgesetz ist jedes menschliche Leben schützenswert - egal in welcher Verfassung es sich befindet, wie schwach, krank oder hilfsbedürftig ein Mensch auch sein mag.
Frage: Der Bundestag hat nun darüber beraten, ob der Bluttest zur Früherkennung des Down-Syndroms von der Gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden soll.
Jüsten: Wir haben grundsätzliche Bedenken gegen diesen Test, weil er ein Instrument der Selektion ist. Er hat keinerlei Bedeutung für die Therapie: Es gibt kein Mittel gegen das Syndrom. Einem positiven Testergebnis folgt in aller Regel die Abtreibung. Mit welchem Recht? Ein Mensch mit Down-Syndrom ist ein Geschöpf Gottes wie alle anderen Menschen und hat dasselbe Recht auf Leben.
Frage: Mit welchem Anspruch kann die Kirche ihre Überzeugungen von Nichtgläubigen einfordern?
Jüsten: Wir dürfen als Teil dieser Gesellschaft eine Diskussion darüber einfordern, wie sie sich verändert, wenn sie etwa flächendeckende pränatale Screenings auf eine Vielzahl möglicher Erkrankungen durchführt und damit bestimmte Selektionsmechanismen in Gang setzt. Außerdem begründen wir unsere Forderungen stets vom Menschenbild aus - etwa seiner Unverfügbarkeit für andere. Das kann von jedem aus seiner Lebenserfahrung nachvollzogen werden. Ich erfahre jedenfalls immer wieder, dass unsere Aussagen auch bei denen viel Nachdenklichkeit erzeugen, die nicht unbedingt sagen würden, dass sie zur Kirche gehören.
Frage: Welche Rolle spielt der Glaube?
Jüsten: Er prägt ein ganzheitliches Bild des Menschen und schafft die Grundlage der Werte. Er schenkt Hoffnung und Zuversicht. Die Kirche trägt gerade auf diese Weise zum Wohl des Gemeinwesens, der Demokratie und der Menschlichkeit in der Gesellschaft bei.
Frage: Dennoch scheitert sie oft mit ihren Ansprüchen.
Jüsten: Sicher, gerade der sexuelle Missbrauch von Kindern hat ja deutlich gemacht, wie sehr wir an unseren eigenen Ansprüchen gescheitert sind. Aber wir sollten trotz aller Demut, die dieses Versagen uns abverlangen muss, dennoch ein Angebot im Rahmen einer pluralen Gesellschaft machen. Ich höre immer noch oft: Bleibt bei euren Überzeugungen. Wir müssen einen Kompromiss eingehen. Aber ihr sorgt dafür, dass der Lebensschutz in der Gesellschaft auf einem hohen Niveau erhalten bleibt. Auch das gehört zum Dienst der Kirche.
Frage: Genießt die Kirche noch Glaubwürdigkeit nach den Missbrauchsskandalen?
Jüsten: Der Missbrauchsskandal ist schrecklich und verlangt eine tiefgreifende Umkehr, mit dem Eingeständnis von schwerer Sünde und Schuld verbunden mit dem Bemühen um umfassende Aufarbeitung. Je wahrhaftiger wir dies tun, desto mehr wird auf uns gehört.
Frage: Welche Konsequenzen sehen Sie für die Kirche?
Jüsten: Wir müssen ganz neu verstehen, dass die Kirche allein für das Heil des Menschen da ist - bis an die Ränder der Gesellschaft, wie uns der Papst ermahnt. Jeder Schutz der Institution um ihrer selbst willen ist damit zugleich Verrat an diesem Auftrag. Konkret bedeutet dies, die Perspektive des Opfers, des Flüchtlings, des Armen, des Kranken und Leidenden, des Erlösungsbedürftigen einzunehmen. Daran erinnern uns die Kartage und das Osterfest jedes Jahr in besonderer Weise - denn Christus selbst handelt so an uns.