Grundrecht auf Religionsfreiheit dürfe nicht ausgehöhlt werden

Freikirchen: Asylentscheider brauchen mehr religiöse Kompetenz

Veröffentlicht am 01.06.2019 um 16:23 Uhr – Lesedauer: 

Kassel ‐ Wer in Deutschland Asyl beantragt, weil er wegen seiner Religion verfolgt wird, braucht laut Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden besonderen Schutz. Daher sollten alle, die über Asylanträge entscheiden, religiös besser geschult werden.

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Der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (BEFG) fordert mehr "religiöse Fachkompetenz" bei den Entscheidern, die Asylanträge aus religiösen Gründen bearbeiten. "Die deutsche Geschichte ist für uns Verpflichtung, denen Schutz durch Asyl zu gewähren, die wegen ihrer religiösen Überzeugungen bedroht werden", heißt es in einer am Samstag vom BEFG-Bundesrat in Kassel verabschiedeten Resolution.

Darin heißt es weiter, dass "Religionsfreiheit und das Recht auf Asyl Grundrechte sind, die zusammengehören". Menschen, denen aufgrund eines Religionswechsels Verfolgung drohe, bräuchten den staatlichen Schutz "in besonderer Weise – ob sie nun bereits in ihrem Herkunftsland konvertiert sind oder erst in Deutschland die Religion gewechselt haben."

Folgen für Betroffene weitreichend

Bei der Entscheidung über Asylanträge aus religiösen Gründen sei daher "religiöse Fachkompetenz" unerlässlich. Die Folgen dieser Beschlüsse seien für die Betroffenen weitreichend, ja möglicherweise existenziell: "Es darf nicht passieren, dass das Grundrecht auf Religionsfreiheit ausgehöhlt wird. Doch genau dies geschieht, wo Menschen, denen es wegen drohender Verfolgung aus religiösen Gründen zusteht, das Grundrecht auf Asyl nicht gewährt wird."

Im März hatte ein Fall aus Großbritannien für Aufsehen gesorgt. Ein vom Islam zum Christentum konvertierter Iraner beantragte Asyl , da ihm wegen seines Übertritts in seiner Heimat Verfolgung drohe. Als einen der Gründe für den Wechsel seiner Religion nannte er, dass er den Islam für gewalttätig halte, im Christentum hingegen "Frieden, Vergebung und Güte" sehe. Die Behörde lehnte seinen Antrag ab: In der Bibel gebe es zahlreiche Passagen über Gewalt und Krieg, außerdem sage Jesus selbst: "Ich bin nicht gekommen, um Frieden zu bringen, sondern das Schwert." (Mt 10,34) Die Argumentation des Iraners sei also inkonsistent. Das Innenministerium versprach daraufhin, seine Mitarbeiter in religiösen Fragen besser zu schulen.

Die Bundesratstagung der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinden findet einmal im Jahr statt. Sie ist als Kirchenparlament das höchste Entscheidungsgremium des BEFG, zu dem rund 800 Baptisten- und Brüdergemeinden mit mehr als 80.000 Mitgliedern gehören. (mal/KNA)