Beleidigungen gegen Bischof und Papst

Italien: Priester wegen Häresie und Schisma exkommuniziert

Veröffentlicht am 15.11.2018 um 14:40 Uhr – Lesedauer: 

Palermo ‐ Seit Jahren beschimpft ein Priester aus Palermo den Papst und die Kirche. Alle Vermittlungsversuche sind gescheitert, an Auftrittsverbote hält sich der Priester nicht – damit hat er sich nun die Exkommunikation zugezogen.

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Das Erzbistum Palermo hat einen seiner Priester exkommuniziert. Die Diözese teilte auf ihrer Webseite mit, dass Erzbischof Corrado Lorefice bereits im August in einem Dekret bestätigt hatte, dass sich Alessandro Maria Minutella aufgrund von Häresie und schismatischen Handlungen die Exkommunikation als Tatstrafe zugezogen hat. Am Dienstag sei dem Priester das Dekret zugestellt worden.

Über die Benennung der Straftaten hinaus, die dem Priester zulasten gelegt werden, macht das Erzbistum keine weiteren Angaben zu den Gründen für die Exkommunikation. Der Konflikt zwischen Minutella und dem Erzbistum schwelt schon seit 2015.

Predigten gegen Papst Franziskus und die Kirche

Seit Jahren beschimpft der Priester, der bereits von der Leitung seiner Pfarrei entbunden wurde und dem ein Schweigegebot auferlegt wurde, Papst Franziskus und seinen Erzbischof in Predigten und im Internet. Dabei hatte er die Kirche unter Franziskus als "multinationale Firma der Schande" und "unwürdige Prostituierte, die sich an die Mächte der Welt verkauft" bezeichnet. Minutella berichtete außerdem von angeblichen Marienerscheinungen. Ein von ihm gegründeter Frauenorden wird von der Kirche nicht anerkannt. Nachdem Dialogversuche des Erzbischofs und Sanktionen nicht gefruchtet hatten, wurde nun die Exkommunikation festgestellt.

Mit der Exkommunikation verliert der Priester das Recht, die Sakramente zu spenden und zu empfangen sowie Gottesdiensten vorzustehen, außerdem darf er keine kirchlichen Ämter, Dienste und Aufgaben ausüben. Sie tritt im Falle von Häresie und Schisma sofort als sogenannte Tatstrafe ein, ein gesondertes Verfahren ist nicht nötig. Im Fall Minutellas hat der Erzbischof den Eintritt der Strafe durch sein Dekret festgestellt. Häresie definiert das Kirchenrecht im can. 751 CIC/1983 als " beharrliche Leugnung einer kraft göttlichen und katholischen Glaubens zu glaubenden Wahrheit oder einen beharrlichen Zweifel an einer solchen Glaubenswahrheit", Schisma im selben Kanon als "Verweigerung der Unterordnung unter den Papst oder der Gemeinschaft mit den diesem untergebenen Gliedern der Kirche". (fxn)