Staatsanwaltschaft sieht Finanzskandal als rein innerkirchliche Angelegenheit

Keine Ermittlungen gegen Bonner Ex-Stadtdechanten

Veröffentlicht am 22.08.2018 um 11:47 Uhr – Lesedauer: 
Finanzskandal

Bonn ‐ Im Mai war der Bonner Stadtdechant Wilfried Schumacher nach einem Finanzskandal zurückgetreten. Auch die Staatsanwaltschaft beschäftigte sich daraufhin mit dem Fall. Ermitteln will sie nun aber aus einem bestimmten Grund nicht.

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Gegen den wegen eines Finanzskandals zurückgetretenen Bonner Stadtdechanten Wilfried Schumacher nimmt die Staatsanwaltschaft kein förmliches Ermittlungsverfahren auf. Bei den Vorgängen handele es sich um eine rein innerkirchliche Angelegenheit, die der Ahndung durch die staatlichen Verfolgungsbehörden entzogen sei, sagte der Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft, Sebastian Buß, am Mittwoch auf Anfrage. Auch gegen andere Personen werde nicht ermittelt. Die Staatsanwaltschaft hatte über mehrere Wochen die Unterlagen geprüft.

Schumacher war am 10. Mai von seinen Ämtern als Stadtdechant und Münsterpfarrer zurückgetreten. Laut Erzbistum Köln und einem externen Gutachten wurden zwischen 2009 und 2014 rund zwei Millionen Euro aus dem Substanzvermögen der Pfarrei unzulässig verwendet, um Löcher im Etat zu stopfen. Persönliche Bereicherung wird weder Schumacher noch dem für die Finanzen zuständigen Rendanten der Gemeinde unterstellt.

Petition zur Rettung Schumachers

Mit einer Petition hatten sich prominente Bonner Bürger um Bundesarbeitsminister a.D. Norbert Blüm auf die Seite Schumachers gestellt. Das Schreiben richtete sich an den Papst und die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) mit dem Anliegen, den Sachverhalt vollständig aufzuklären und neu zu bewerten. Rund 1.500 Bürger hatten die Petition unterzeichnet. Die DBK wollte das Schreiben nicht öffentlich kommentieren.

Die Kirchen verwalten ihre Vermögen in eigener Zuständigkeit und nach eigenem Recht. Verstöße gegen die internen Regelinstrumentarien sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes durch staatliche Verfolgungsbehörden nicht überprüfbar, sofern keine persönliche Bereicherung vorliegt. (tmg/KNA)