NRW-Jury hat Antrag von Stadt und Pfarrei mehrheitlich abgelehnt

Kevelaer-Wallfahrt wird nicht immaterielles Kulturerbe

Veröffentlicht am 07.06.2018 um 16:00 Uhr – Lesedauer: 
Bistum Münster

Münster ‐ Die Martinstradition hat es bereits geschafft: Sie ist immatrielles Kulturerbe. Für den niederrheinischen Wallfahrtsort Kevelaer gab es dagegen jetzt einen Dämpfer - trotz namhafter Unterstützung.

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Die Marienwallfahrt im niederrheinischen Kevelaer wird nicht in das immaterielle Kulturerbe aufgenommen. Die Jury des Landes Nordrhein-Westfalen habe den Antrag der örtlichen Pfarrei und der Stadt mehrheitlich abgelehnt, schreibt das Internetportal "kirche-und-leben.de" aus Münster am Donnerstag unter Berufung auf das NRW-Kulturministerium. Es sei nicht ausreichend erklärt worden, inwiefern es sich dabei um einen kulturellen Brauch im Sinne der Unesco-Konvention handele.

Laut Jury sei eine erneute Bewerbung in der Zukunft ausdrücklich nicht ausgeschlossen, zitiert das Internetportal das "Kevelaerer Blatt". Die Jury habe dazu geraten, Geschichte und Durchführungspraxis der Tradition mit Hilfe von Kulturwissenschaftlern zu reflektieren. Zu den Kriterien für die Aufnahme in die Liste gehört, dass die Tradition in die Zukunft hineinreicht und nicht kommerziell betrieben wird.

Kevelaer ist nach dem bayerischen Altötting der zweitgrößte katholische Pilgerort in Deutschland. Er feierte im vergangenen Jahr das 375-Jahr-Jubiläum der Wallfahrt. Jährlich kommen schätzungsweise rund 800.000 Pilger zum Gnadenbild der "Trösterin der Betrübten". Zu den Höhepunkten des Pilgerjahres zählt neben der Wallfahrt der Tamilen auch eine Motorradwallfahrt mit mehreren tausend Teilnehmern.

Martinstradition mit Laternenumzug ist Kulturerbe

Erst nach einer Vorentscheidung in den Bundesländern erstellt die Kultusministerkonferenz eine Vorschlagsliste für die Aufnahme in das immaterielle Kulturerbe, die dann an die Deutsche Unesco-Kommission geht. Die NRW-Jury habe fünf Traditionen aus 14 eingegangenen Bewerbungen empfohlen, hieß es. Eine davon sei die Martinstradition mit Laternenumzug.

Im März hatte die Deutsche Unesco-Kommission angekündigt, sieben neue Formen des Immateriellen Kulturerbes in das nationale Verzeichnis aufzunehmen, darunter das Bauhüttenwesen an Kathedralen und ein Pfingsttanz in Sachsen-Anhalt.

Den Antrag zur Aufnahme als immaterielles Weltkulturerbe hatten die Stadt und die Pfarrei bereits Ende 2016 gestellt. "Ich bin sehr davon überzeugt, dass es richtig ist, diesen Weg zu gehen", erklärte der damalige Wallfahrtsrektor Rolf Lohmann. Eine Aufnahme in die Weltkulturerbe-Liste würden die Wallfahrt und die Stadt selbst bekannter machen. Unterstützt wurde das Vorhaben unter anderem von SPD-Politikerin Barbara Hendricks, die ein mehrseitiges Empfehlungsschreiben verfasste. Auch Kardinal Reinhard Marx kündigte damals an, sich für das Vorhaben engagieren zu wollen. (bod/KNA)