Kritik an Priesterausbildung zurückgewiesen
Der Sekretär der vatikanischen Kleruskongregation, Erzbischof Jorge Carlos Patron Wong, hat Kritik an der neuen Ordnung des Vatikan für die Priesterausbildung zurückgewiesen. Die Diskussion über die Leitlinien dürfe nicht auf die Frage der Homosexualität verengt werden, da das Dokument in diesem Punkt nichts Neues sage, sagte Wong der österreichischen katholischen Nachrichten-Agentur kathpress.
Wong: durchweg positive Reaktionen
Es beziehe sich auf den Katechismus und auf eine frühere Instruktion, die der Vatikan 2005 unter dem Pontifikat Benedikt XVI. veröffentlicht hatte. Schon dort stehe, dass solche Männer, "die Homosexualität praktizieren, tiefsitzende homosexuelle Tendenzen haben oder eine sogenannte homosexuelle Kultur unterstützen", nicht zur Priesterweihe zugelassen werden. Zur Begründung heißt es unter anderem, diese Männer befänden sich "in einer Situation, die in schwerwiegender Weise daran hindert, korrekte Beziehungen zu Männern und Frauen aufzubauen." Diese Ausführungen sind in den neuen Leitlinien vom Dezember 2016 wörtlich übernommen.
Wong ergänzte gegenüber kathpress, er nehme die Reaktionen auf die neuen Regeln durchwegs als positiv wahr. Neu sei unter anderem der Ansatz der ganzheitlichen Ausbildung, die etwa spirituelle, pastorale, theologische Aspekte sowie "Apekte der Herzensbildung" miteinander verbinde.
Die neue Ordnung für die Priesterausbildung trägt den Titel "Das Geschenk der Berufung zum Priestertum" und beschreibt die weltweit gültigen Rahmenbedingungen für die Ausbildung von Priestern in der katholischen Kirche. Die Veröffentlichung Anfang Dezember hatte eine heftige Debatte ausgelöst.
Scharfe Kritik von Wunibald Müller
So sagte etwa der deutsche Theologe und Psychotherapeut Wunibald Müller, er sehe in dem Kapitel zur Homosexualität eine Gefahr und hoffe, dass es in den deutschen Diözesen keine Anwendung finde. Die letzte sogenannte "Ratio Fundamentalis Institutionis Sacerdotalis" stammte noch aus dem Jahr 1970, wurde allerdings 1985 dem neuen Kirchenrecht von 1983 angepasst. (gho)