Gutachten hatte Fehler beim Umgang mit Missbrauch bescheinigt

Opfer-Initiative kritisiert Bistum Hildesheim

Veröffentlicht am 17.10.2017 um 15:45 Uhr – Lesedauer: 
Missbrauch

Hildesheim ‐ Ein neues Gutachten bescheinigt dem Bistum Hildesheim schwere Fehler beim Umgang mit Missbrauchsfällen. Jetzt meldet sich auch eine Opferinitiative zu Wort - mit scharfer Kritik.

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Das Gutachten zu Missbrauchsfällen im Bistum Hildesheim belegt nach Einschätzung der Opferinitiative "Eckiger Tisch" ein fortdauerndes Führungsversagen in der Diözese. Das Bistum sei über viele Jahre seinen dienstrechtlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen und habe Kinder und Jugendliche einer tatsächlichen Gefahr ausgesetzt, erklärte Sprecher Matthias Katsch am Dienstag. "Opfer hätten verhindert werden können, wenn gehandelt worden wäre."

Guter Wille und gute Absichten reichten nicht aus, um Kinder wirksam zu schützen, hieß es. "Nur wenn rückhaltlos aufgeklärt wird, wie jetzt geschehen, werden hoffentlich auch die geeigneten Konsequenzen gezogen."

Gutachten hatte dem Bistum Versäumnisse bescheinigt

Das am Montag in Hildesheim vorgestellte Gutachten des Münchner Instituts für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) hatte dem Bistum Versäumnisse im Umgang mit Missbrauchsfällen bescheinigt. Die Diözese hatte die Studie im August 2016 in Auftrag gegeben. Sie sollte unter anderem Missbrauchsvorwürfe gegen den früheren Hildesheimer Bischof Heinrich Maria Janssen (1907-1988) sowie den pensionierten Priester Peter R. prüfen.

R. soll in den 70er- und 80er Jahren mindestens 100 Kinder am Berliner Canisius-Kolleg missbraucht haben und war von 1982 bis 2003 als Seelsorger im Bistum Hildesheim tätig. Die Gutachter des IPP wiesen aufgrund umfangreicher Aktenstudien elf Fälle sexualisierter Gewalt nach, die sich Peter R. während seiner Zeit in Hildesheim zuschulden kommen ließ. Sowohl der Jesuitenorden als auch das Bistum hätten lange wissentlich in Kauf genommen, dass Minderjährige durch den Priester gefährdet worden seien.

Die Initiative "Eckiger Tisch" betonte, dass die Aufarbeitung mit der Vorlage des Gutachtens keineswegs beendet sei. Der Fall Peter R. müsse kirchenrechtlich weiterhin bearbeitet werden, so Katsch. Auch seien die zahlreichen Empfehlungen der Gutachter umzusetzen. (KNA)