Früherer Prager Erzbischof darf in Heimat bestattet werden

Papst genehmigt Umbettung von Kardinals-Gebeinen

Veröffentlicht am 04.01.2018 um 12:40 Uhr – Lesedauer: 
Tschechien

Vatikanstadt/Prag ‐ Ihm wurde eine Ehre zuteil, die sonst nur Päpsten zukommt: Der frühere Prager Erzbischof Josef Beran liegt seit 1969 im Petersdom begraben. Doch jetzt werden seine Gebeine in die tschechische Heimat überführt.

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Die Gebeine des ehemaligen Prager Erzbischofs Josef Beran werden aus dem Petersdom in den Prager St.-Veits-Dom umgebettet. Medienberichten vom Donnerstag zufolge hat Papst Franziskus einem entsprechenden Wunsch tschechischer Kirchenvertreter zugestimmt. Auch der Verstorbene hatte die Bestattung in der Heimat testamentarisch verfügt. Der Kommunisten-Gegner Beran (1888-1969) lebte ab 1965 bis zu seinem Tod im Exil in Rom. Dort wurde ihm eine Ehre zuteil, die sonst nur Päpsten zukommt: Paul VI. ließ ihn in der Gruft des Petersdoms bestatten. Anfang Dezember wurde bekannt, dass die tschechische Kirche mit dem Vatikan über die Heimführung der Gebeine verhandelt; die erforderliche Genehmigung des Papstes stand bislang aus. Ein genauer Termin für die Umbettung steht noch nicht fest, das Herz des Verstorbenen soll jedoch nach Auskunft des Prager Erzbistums im Vatikan verbleiben.

Josef Beran wurde 1946 Erzbischof von Prag. Nach der Machtübernahme durch die Kommunisten in der Tschechoslowakei 1948 steuerte das neue Regime einen repressiven Kurs gegen die Kirche. Katholische Publikationen und Verlage wurden verboten, katholische Schulen geschlossen, der Vatikan zum Feind erklärt und dessen Botschafter aus Prag ausgewiesen. Beran kritisierte die antikirchlichen Maßnahmen öffentlich und wandte sich gegen die Pläne der Regierung, eine nationale, von Rom abgetrennte Kirche zu errichten. Im Juni 1949 wurde Beran verhaftet und stand fortan bis 1963 an wechselnden Orten unter Hausarrest. Auch nach seiner offiziellen Freilassung durfte er nicht nach Prag zurückkehren.

Tod und Seligsprechungsprozess

1965 wurde Beran durch Papst Paul VI. ins Kardinalskollegium berufen. Die vatikanische Diplomatie erreichte seine Ausreise nach Rom, eine Rückkehr in die Heimat verbot jedoch die tschechoslowakische Regierung. Nach dem Tod Berans am 17. Mai 1969 gestatteten die Kommunisten auch die Überführung des Leichnams in die Tschechoslowakei nicht. Paul VI. ließ ihn daraufhin in der Papstgruft unterhalb von St. Peter beisetzen. 1999 wurde der Seligsprechungsprozess für Beran eröffnet.

Laut tschechischen Zeitungsberichten hatte der Botschafter des Landes beim Heiligen Stuhl, Pavel Vosalik, im vergangenen September die Rückführung der Gebeine bei Kardinalstaatssekretär Piero Parolin formal angefragt. Unterstützung habe er dabei vom jetzigen Prager Erzbischof und böhmischen Primas, Dominik Duka, erhalten. (tmg)