Vatikan will Verjährung der Taten nicht aufheben

Priester zu alt für Strafe wegen sexuellen Missbrauchs

Veröffentlicht am 26.11.2018 um 13:39 Uhr – Lesedauer: 3 MINUTEN

Fribourg ‐ Das Vorgehen der Glaubenskongregation in einem Missbrauchsfall ruft Irritationen bei den Opfern hervor: Der Vatikan bestraft einen Schweizer Priester nicht, weil er zu alt ist. Zahlen muss er aber trotzdem.

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Ein Priester im schweizerischen Fribourg, der in den 60er und 70er Jahren mutmaßlich mehrere Jugendliche missbraucht hat, kann sein Amt weiter ausüben. Die vatikanische Glaubenskongregation hob die 2016 erfolgte Suspendierung des Geistlichen durch Bischof Charles Morerod der Diözese Lausanne, Genf und Fribourg auf, berichtete der "Tagesanzeiger" am Samstag. Die Begründung des Vatikan: Man verzichte wegen des hohen Alters des Priesters darauf, die kirchenrechtliche Verjährung der sexuellen Übergriffe aufzuheben.

Der beschuldigte Ruhestandsgeistliche ist 84 Jahre alt und übt seinen Dienst als Aushilfe aus. Dennoch solle er "Geld in einen Opferfonds einzahlen und nicht mehr mit Jugendlichen arbeiten", zitiert die Zeitung aus einem Brief von Bischof Morerod an die Opfer. Im Juli 2016 war es zu einem Treffen von zwei Opfern und einem Zeugen mit dem Beschuldigten und dem Bischof von Fribourg gekommen.

Der Priester bestreitet bis heute die Taten, die während eines Pfadfinderlagers und in einem Internat geschehen sein sollen. Morerod hatte damals eine kirchenrechtliche Untersuchung angekündigt und dem Priester geraten, sich in psychiatrische Behandlung zu begeben. Kurz darauf hatte der Bischof den Geistlichen wegen "unsittlichen Berührungen" von allen priesterlichen Diensten suspendiert und die römische Glaubenskongregation hinzugezogen. Das Urteil aus Rom rief Medienberichten zufolge Irritationen unter den Betroffenen hervor. (rom)