Streit um Kirchenasyl-Fall in Rheinland-Pfalz
Um einen Fall von Kirchenasyl für einen abgelehnten Asylbewerber ist ein politischer Streit in Rheinland-Pfalz entbrannt. Im Zentrum der Kritik steht Landesintegrationsministerin Anne Spiegel (Grüne). Die Ministerin hatte nach Angaben des Landkreises Rhein-Hunsrück, wo sich der Sudanese in Kirchenasyl befindet, den dortigen Landrat Marlon Bröhr (CDU) angewiesen, auf Polizeimaßnahmen zur Beendigung des Kirchenasyls zu verzichten. Bröhr kritisierte am Dienstag die Vorgehensweise des Ministeriums, da die Ausweisung des 21-Jährigen nach Italien richterlich genehmigt sei.
Auch der migrationspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Matthias Joa, kritisierte, dass der Sudanese weiterhin Kirchenasyl in Anspruch nehme, obwohl er kein Bleiberecht in Deutschland habe. Das Integrationsministerium habe sich zum wiederholten Mal über verbindliche Abschiebungsentscheidungen der zuständigen Bundesbehörden und Gerichte hinweg gesetzt, so Joa.
"Kirchenasyl nicht durch Polizeieinsatz im Gotteshaus beenden"
Die kirchenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Giorgina Kazungu-Haß, sagte, die zwischen Land, Kommunen und Landkreisen vereinbarte Praxis des Kirchenasyls in Rheinland-Pfalz habe sich bewährt. "An dem wichtigen humanitären Grundsatz, Kirchenasyl nicht durch einen Polizeieinsatz im Gotteshaus zu beenden, muss festgehalten werden." Zugleich betonte Kazungu-Haß, SPD und Landesregierung stünden dafür ein, dass juristische Entscheidungen "vollumfänglich" Geltung erhielten.
Beim Kirchenasyl nehmen Gemeinden oder Ordensgemeinschaften Asylbewerber auf, die von Abschiebung bedroht sind. Die Mehrzahl der Schutzsuchenden sind Dublin-Fälle, die eigentlich in das EU-Ersteinreiseland zurückgeschickt werden müssten, um dort Asyl zu beantragen. Läuft jedoch die Überstellungsfrist ab, ist Deutschland für den Asylantrag zuständig. (bod/KNA)