Kölner Kardinal präzisiert erneut seine Haltung im Kommunionstreit

Woelki: Kommunion für evangelische Partner ist Ausnahme

Veröffentlicht am 03.06.2018 um 09:45 Uhr – Lesedauer: 
Kommunionstreit

Bergisch Gladbach ‐ Können evangelische Ehepartner in Einzelfällen zur Kommunion zugelassen werden? Kardinal Rainer Maria Woelki ist gegen eine entsprechende Handreichung der Bischöfe und präzisiert: Als begründete Ausnahme ja, als Norm nein.

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Evangelische Partner von Katholiken können auch nach Ansicht des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki in Ausnahmefällen die Kommunion erhalten. Diese Frage gehöre aber in den Raum der persönlichen Seelsorge, der geistlichen Begleitung und der individuellen Gewissensentscheidung der Gläubigen, sagte er am Samstag in Bergisch Gladbach. Dies sei schon lange pastorale Praxis.

Zugleich wandte sich Woelki erneut gegen die von der Deutschen Bischofskonferenz mit Mehrheit beschlossene Handreichung, wonach evangelische Ehepartner im Einzelfall zur Kommunion zugelassen werden können. "Pastoral begründete Ausnahmeregelungen dürfen nicht als neue Normen festgeschrieben werden", sagte der Erzbischof vor dem Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln. Denn das würde "die Werte, die mit besonderer Sorgfalt bewahrt werden müssen, in Gefahr bringen", zitierte er einen Satz aus dem Schreiben "Amoris laetitia" von Papst Franziskus.

Kardinal: Zweifelnde Bischöfe wurden als "schlechte Verlierer" tituliert

Die deutschen Bischöfe streiten über den Kommunionempfang für nichtkatholische Ehepartner. Sie hatten im Februar mit Drei-Viertel-Mehrheit die bisher unveröffentlichte Handreichung beschlossen. Woelki gehört zu den sieben Diözesanbischöfen, die Ende März in einem Brief den Vatikan um eine Klärung baten. Das Kirchenoberhaupt wies unterdessen eine Entscheidung an die deutschen Bischöfe zurück.

Woelki betonte erneut, dass es sich um eine weltkirchliche Frage handele und von daher Rom einbezogen worden sei. Er sei erschrocken, wie viele ihm in den vergangenen Wochen das Recht auf eine eigene Meinung und Glaubensüberzeugung abgesprochen hätten. Wegen ihrer Nachfrage in Rom seien die Bischöfe als "schlechte Verlierer" tituliert worden. Ihr Vorgehen gleiche aber dem "legitimen und probaten Prozedere in der deutschen Demokratie", wonach Bundestagsabgeordnete nach Parlamentsentscheidungen das Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof anrufen. Natürlich seien Mehrheiten wichtig, aber Wahrheit lasse sich "nun einmal nicht immer mit Abstimmungen finden".

Kommunionempfang und Kircheneinheit hängen laut Woelki unmittelbar zusammen. Auch für konfessionsverschiedene Ehepartner gelte, "den Schmerz der Kirchenspaltung auszuhalten". Er habe daher großen Respekt vor Ehepaaren, die nicht gemeinsam zur Kommunion gehen. Zugleich bekundete Woelki Verständnis für Eheleute, die nicht mehr warten können. Aber wie der Papst könne er diesen Paaren nicht empfehlen, die Kommunion einfach zu empfangen. Entsprechend "einer ungeschriebenen Regel der katholischen Kirche" weise er Betroffene an der Kommunionbank aber nicht zurück. (KNA)