Dorothea Sattler über die Forderungen in der Türkei

Mit dem Tod bestrafen?

Veröffentlicht am 09.08.2016 um 00:01 Uhr – Von Dorothea Sattler – Lesedauer: 
Standpunkt

Bonn ‐ Dorothea Sattler über die Forderungen in der Türkei

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Todesstrafe – Todesstrafe! Die hoch emotional skandierten Rufe türkischer Bürger und Bürgerinnen bei ihren Solidaritätskundgebungen mit Präsident Erdogan anlässlich des fehlgeschlagenen Militärputsches erschrecken viele in Europa. Wäre bei einer Wiedereinführung der Todesstrafe die Verhandlungsbasis für einen Eintritt in die Europäische Union endgültig aufgegeben? Was bedeutet es dann, dass europäische Länder intensive Wirtschaftsbeziehungen zu Ländern haben, in denen es die Todesstrafe gibt (in China und auch in vielen Staaten in den USA)? Sind die Bestimmungen über die Todesstrafe in der Verfassung einer Nation ein Gradmesser für deren humanitäre Grundhaltung?

In der Türkei hat der Ruf nach der Todesstrafe eine eigene Geschichte. Als 2002 das Parlament die Abschaffung der Todesstrafe beschloss, wurde dies als humanitäre Geste denjenigen gegenüber gewertet, die sich zuvor an einem Militärputsch beteiligt hatten. Der Ruf nach der Todesstrafe auf den Straßen von Istanbul heute ist vor diesem Hintergrund zu betrachten und lässt zugleich grundsätzlich nach der Berechtigung einer solchen Strafe in der menschlichen Justiz fragen.

Es gibt unterschiedliche Begründungen für Strafen im Justizwesen: Erziehung respektive Besserung der Lebensweise (pädagogische Motivation); Vergeltung eines angetanen Übels durch ein selbst zu erleidendes (vindikative Argumentation); Freiheitsentzug für Einzelne als Schutzmaßnahme für die Gesellschaft (individuelle Prävention); Abschreckung anderer Menschen von vergleichbaren Taten (kollektive Prävention). Bei der Todesstrafe kommen nur zwei Begründungen in Betracht: ein Tötungsdelikt mit dem Tod bestrafen (vindikativ) oder die Abschreckung.

Studien zeigen, dass die abschreckende Wirkung der Todesstrafe sehr gering ist. Auf Hass mit Hass zu reagieren, verbietet die jüdisch-christlich geprägte Ethik. Aus meiner Sicht kann als Strafbegründung nur das Ziel der Besserung in Verbindung mit einem zeitweiligen Freiheitsentzug gelten. Im Dienst der Gesellschaft ist es dann, diese Lebensphase eines Menschen mit ihm so zu gestalten, dass die größte Aussicht auf eine Abkehr vom Bösen besteht. Wer in diesen Bereichen mit psychologischer Kenntnis und pastoralem Engagement tätig ist, weiß, wie schwierig es ist, ein solches Ziel zu erreichen.

Von Dorothea Sattler

Die Autorin

Dorothea Sattler ist Professorin für Ökumenische Theologie und Dogmatik an der Universität Münster.

Hinweis

Der Standpunkt spiegelt nicht unbedingt die Meinung der Redaktion von katholisch.de wider.