Europäischer Menschengerichtshof entscheidet gegen kroatischen Lehrer

Religionslehrer scheitert mit Klage gegen Entlassung

Veröffentlicht am 04.10.2016 um 13:20 Uhr – Lesedauer: 
Kroatien

Straßburg ‐ Nachdem ihm sein Bischof die Lehrerlaubnis entzogen hatte, entließen zwei Schulen einen Religionslehrer aus dem Dienst. Dagegen zog der Kroate vor den Europäischen Menschengerichtshof.

  • Teilen:

Ein Religionslehrer ist vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof mit seiner Klage gegen den Entzug seiner katholischen Lehrbefugnis gescheitert. Die Straßburger Richter sahen in ihrer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung keinen Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.

Entlassung nach standesamtlicher Wiederheirat

Der Kläger arbeitete bis 2006 in Kroatien an zwei staatlichen Schulen als Lehrer für katholische Religion. Dazu hatte er die offizielle kirchliche Lehrerlaubnis. Als er sich scheiden ließ und ein zweites Mal standesamtlich heiratete, entzog ihm die Erzdiözese Rijeka unter Verweis auf die kirchliche Lehre von der Unauflöslichkeit die Ehe die Lehrbefugnis. Die Schulen entließen den Lehrer.

Auch seine Klagen gegen Gerichte bis hin zum Verfassungsgericht in Kroatien blieben erfolglos. Die kroatischen Richter verwiesen auf den Staatsvertrag zwischen Kroatien und dem Vatikan, wonach auch an staatlichen Schulen nur Lehrer katholische Religion unterrichten dürfen, die von der Kirche damit beauftragt sind. (KNA)

Linktipp: Arbeitsrecht gestärkt

Das Bundesverfassungsgericht hat die Strukturen des kirchlichen Arbeitsrechts gestärkt. Im vorliegenden Fall ging es Kündigung eines Chefarztes in einem katholischen Krankenhaus nach dessen Wiederheirat.