Gerichte verhandeln über mysteriöse Klostermillionen
Der juristische Streit um rätselhafte Millionen und dubiose Finanztransaktionen aus der Benediktinerabtei Neresheim geht weiter. Am Freitag wollen drei Kläger vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart mehr als eine Million Euro geltend machen. Um weitere 500.000 Euro soll es am 21. November bei einer Verhandlung vor dem Landgericht Augsburg gehen.
Im Hintergrund stehen Geschäfte des jahrzehntelang amtierenden Abtes Norbert Stoffels. Nach bisherigen Ermittlungen hatte er sie offenbar im Alleingang vollzogen und sie tauchten nicht in der Buchführung der Abtei auf. Mutmaßlich diente ein System namens "Weinberg" der Steuerhinterziehung. Die Existenz von mehr als vier Millionen Euro wurde erst nach Stoffels Tod 2013 bekannt, als Unterlagen zu zwei Konten in einem alten Sekretär gefunden wurden. Das Wissen über die Herkunft des Geldes nahm der Mönch mit ins Grab.
Nach der Entdeckung der Millionen begannen die juristischen Auseinandersetzungen um die Klostermillionen. Der derzeitige Klostervorsteher, Prior-Administrator Albert Knebel, müht sich seither um Aufklärung. Die Benediktiner haben das Geld nach Angaben eines Sprechers bisher nicht angerührt. Erst solle über alle möglichen Ansprüche entschieden sein.
Linktipp: Rätselhafte Kloster-Millionen
Es klingt nach dem Stoff für einen Krimi: Geldwäsche im Kloster, ein toter Abt, geheime Konten, Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Doch der undurchsichtige Millionenfund im Kloster Neresheim ist wahr. (Artikel vom November 2014)Als Hauptfigur im "System Weinberg" gilt der Krefelder Anwalt Walter Marcelli, gegen den wegen Steuerhinterziehung ermittelt wird. Der Verdacht der Geldwäsche hatte sich offenbar nicht erhärtet und wird wohl nicht mehr verfolgt. Nach Medienberichten besaß Marcelli zunächst eine Vollmacht über eines der Konten, die ihm nach Stoffels Tod aber entzogen wurde.
Prozess um Erbe eines bayerischen Wirtschaftsministers
Das Landgericht Ellwangen hatte die Klagen auf die Herausgabe von Teilen Zufallsfundes in erster Instanz abgewiesen - weil die Kläger ihre Ansprüche nicht ausreichend nachweisen konnten. Diese Urteile muss jetzt das OLG Stuttgart überprüfen. Im März waren die drei Berufungsverfahren kurzfristig von der Tagesordnung des OLG gestrichen worden, weil ein Rechtsanwalt es wegen eines Staus nicht rechtzeitig zur Verhandlung schaffte.
Um einen Erbstreit geht es vor dem Landgericht Augsburg. Der frühere bayerische Wirtschaftsminister Anton Jaumann (CSU), der 1994 gestorben war, und dessen Frau Margarete (2012 gestorben) hatten Stoffels als Erben eingesetzt. Allerdings machten die Jaumanns Auflagen. So sollen angeblich auch Verwandte Anspruch auf Geld und persönliche Gegenstände haben. Das Kloster gibt in einer Pressemitteilung an, es wolle einer Einigung nicht im Wege stehen. (luk/KNA/dpa)