Heinrich Hahn wurde der sogenannte heroische Tugendgrad verliehen

missio-Gründer Hahn als verehrungswürdig eingestuft

Veröffentlicht am 23.10.2016 um 11:48 Uhr – Lesedauer: 
Selige

Aachen ‐ Seine Seligsprechung rückt näher: Heinrich Hahn setzte sich für Arme ein und gründete in den 1830er Jahren den Verein, der später zum internationalen katholischen Missionswerk missio wurde.

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Das Seligsprechungsverfahren für den Gründervater des katholischen Hilfswerks missio, Heinrich Hahn, schreitet voran. Der emeritierte Bischof von Aachen, Heinrich Mussinghoff, stellte das Dekret vor, mit dem Hahn der sogenannte heroische Tugendgrad verliehen wird. Er sei dankbar, "dass der erste Teil des Seligsprechungsverfahrens für Heinrich Hahn zu einem guten Ergebnis geführt hat", sagte er am Sonntag bei einem Gottesdienst im Aachener Dom.

Nachweis eines Wunders nötig

Somit sei die Vorstufe zur Seligsprechung des Aachener Arztes abgeschlossen; Hahn gelte jetzt als verehrungswürdiger Diener Gottes, hieß es. Im Dekret stelle die Kongregation für Selig- und Heiligsprechungen das vorbildlich christliche Leben Hahns heraus: "Er war der Kirche zutiefst verbunden und war unermüdlich sozial tätig", heißt es darin. "Sein Leben war gekennzeichnet vom Streben nach einer kohärenten Laienspiritualität." Bischof Mussinghoff erklärte, dass nun der zweite Teil des Verfahrens erfolgt: Dafür müsse der Nachweis eines Wunders erbracht werden.

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Hahn wurde am 29. August 1800 in Aachen geboren. Als Arzt setzte er sich besonders für arme Menschen ein. Im Aachener Stadtrat und im preußischen Landtag engagierte er sich für Schulen, an denen Kinder der Fabrikarbeiter kostenlos unterrichtet wurden. Ferner war er ehrenamtlich in kirchlichen Vereinen und Einrichtungen tätig und gründete in den 1830er Jahren den deutschen "Franziskus-Xaverius-Vereins", der später zum internationalen katholischen Missionswerk missio wurde.

Prozess begann bereits 2000

Der Seligsprechungsprozess begann am 22. Oktober 2000 mit der Untersuchung des Bistums, die am 1. März 2003 abgeschlossen wurde. Die Ergebnisse des sich anschließenden Verfahrens in Rom wurden am 15. Dezember 2015 in der Vollversammlung der Kardinäle und Bischöfe beraten. Am 17. Dezember 2015 verfügte Papst Franziskus die Ausfertigung des jetzt vorgestellten Dekrets. (KNA)