Kirchenrichter zieht erste Bilanz zu Reform der Eheprozesse

"Deutlich mehr Ehenichtigkeitsverfahren"

Veröffentlicht am 30.10.2016 um 14:00 Uhr – Lesedauer: 
Kirchenrecht, darauf Figuren von getrennten Eheleuten
Bild: © KNA
Ehe

Würzburg ‐ Vor rund einem Jahr hat der Papst das Ehenichtigkeitsverfahren gelockert. Wie funktioniert seitdem die Umsetzung in den deutschen Bistümern? Kirchenjurist Stefan Rambacher gibt Antworten.

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Vor einem Jahr hat Papst Franziskus die neue kirchliche Eheprozessordnung in Kraft gesetzt. Im Gespräch zieht der Würzburger Kirchenjurist Stefan Rambacher eine positive Bilanz zur Umsetzung der Reform in Deutschland. Von einer "deutlichen Erleichterung für die Betroffenen" berichtet der Sprecher der Offiziale (Kirchenrichter) der 27 deutschen Bistümer. Katholiken, die ihre Ehe als gescheitert betrachten, können sich zwar nicht kirchlich scheiden lassen. Wohl aber kann die Verbindung unter bestimmten Umständen für nichtig erklärt werden.

Frage: Herr Domkapitular Rambacher, wie hat sich die vom Papst im vergangenen Jahr verfügte Novelle zu Ehenichtigkeitsprozessen in Deutschland bisher ausgewirkt?

Rambacher: Im Oktober 2014 hatte sich die Bischofssynode eine Vereinfachung und Beschleunigung solcher Verfahren gewünscht. Dem hat der Papst ein knappes Jahr später entsprochen. Dadurch wurde das Thema über die Medien in der Öffentlichkeit wieder stärker bekannt und bewusst gemacht. Sicher hat es manche Betroffene ermutigt, sich an ein kirchliches Gericht zu wenden. Aber dieser Schritt ist jetzt auch leichter, weil der Antragsteller das ohne weiteres im Bistum seines Wohnortes tun kann. Früher war vorrangig das Bistum zuständig, in dem die Ehe geschlossen worden war oder wo der Ehepartner wohnt.

Video: © Bistum Würzburg/YouTube

Offizial Stefan Rambacher erklärt im Video-Interview das kirchliche Ehenichtigkeitsverfahren. (Archivvideo aus 2015)

Frage: Aus einigen Bistümern wird über ein teils massiv erhöhtes Verfahrensaufkommen berichtet. Ist das auch im Bundestrend so?

Rambacher: Eine deutliche Mehrheit der Offiziale der deutschsprachigen Bistümer hat kürzlich bei unserer Konferenz von einem Anstieg der Beratungsgespräche und oft auch der neu aufgenommenen Eheverfahren berichtet. In den einzelnen Diözesen lag die Zunahme oft zwischen 25 und 50 Prozent. Das liegt zunächst sicher an der erhöhten Aufmerksamkeit, aber auch an dem vereinfachten Verfahren.

Frage: Welche Änderungen machen sich sonst noch positiv bemerkbar?

Rambacher: Die Aussagen der Parteien haben jetzt eine höhere Beweiskraft. Wenn sie glaubwürdig sind, kann die Nichtigkeit der Ehe nun auch allein auf dieser Basis festgestellt werden, wenn es sonst keine Zeugen gibt. Am meisten dürften die Antragsteller begrüßen, dass ein positives Urteil nicht mehr, wie vorher, von Amts wegen durch eine zweite Instanz geprüft werden muss.

Frage: Das bedeutet, Katholiken haben jetzt schneller Gewissheit, dass ihre Ehe ungültig ist?

Rambacher: Ja. Die Prüfung der erstinstanzlichen Entscheidung dauerte in der Regel ein viertel bis ein halbes Jahr, manchmal auch länger.

Frage: Neu ist auch, dass unter eng gefassten Voraussetzungen die Bischöfe unmittelbar als Richter tätig werden können. Ist von dieser Möglichkeit in Deutschland schon Gebrauch gemacht worden?

Rambacher: In Deutschland nicht, so viel ich weiß, aber es gibt zwei solche Entscheidungen in Österreich. In der Praxis kommt es nicht so häufig vor, dass alle Bedingungen gegeben sind: Es muss sich um ganz offenkundige Fälle handeln, alle Beweise müssen schon auf dem Tisch liegen - und beide Parteien müssen sich in der Beantragung des Verfahrens einig sein.

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Video: © katholisch.de

Was bedeutet die Ehe? Ein Beitrag der Serie "Katholisch für Anfänger".

Frage: Sind auch die Richter zufrieden mit der Reform?

Rambacher: Das Echo ist überwiegend positiv. Wir begrüßen die Erleichterungen für die betroffenen Menschen auch unter seelsorglichen Gesichtspunkten. Anfängliche Unklarheiten haben sich in der Zwischenzeit durch den fachlichen Austausch oder entsprechende kirchenrechtliche Erläuterungen weitgehend beheben lassen. Offene Fragen betreffen nur noch manche prozessrechtliche Details, nicht aber das Wesentliche.

Von Christoph Renzikowski (KNA)