Forum Deutscher Katholiken befürchtet Verunsicherung
Aus Sicht des Forums Deutscher Katholiken kann das neue Wort der deutschen Bischöfe zum Kommunionempfang für wiederverheiratete Geschiedene zur Verunsicherung der Gläubigen beitragen. "Der klare Hinweis, dass sich das Gewissen an der Lehre der Kirche ausrichten muss, würde viele Unsicherheiten beseitigen", heißt es in einer am Sonntagabend veröffentlichten Erklärung des Forums, das sich selbst als Zusammenschluss "papst- und kirchentreuer Katholiken" versteht.
Wenn die individuelle Gewissensentscheidung das Zulassungskriterium für den Kommunionempfang sei, erinnere das an die "Königsteiner Erklärung" zur Empfängnisregelung nach dem päpstlichen Schreiben "Humanae vitae" von 1968. Dem darin festgeschriebenen Nein der katholischen Kirche zu Pille, Kondom und anderen Methoden der künstlichen Empfängnisverhütung hatten die deutschen Bischöfe damals nicht direkt widersprochen. In ihrer "Königsteiner Erklärung" hatten sie aber auf die Gewissensverantwortung und Gewissensfreiheit katholischer Eheleute auch in Fragen der Empfängnisverhütung hingewiesen.
Kritik an "Wohlfühlchristentum"
Der Verzicht wiederverheirateter Geschiedener auf den Empfang der Sakramente könne "zweifellos schmerzlich" sein, heißt es weiter in der Erklärung des Forums. In der aktuellen Situation der katholischen Kirche in Deutschland sei es schwierig, einen solchen Verzicht zu vermitteln, weil das Kreuz und der Satz Jesu "Wer mir nachfolgen will, nehme täglich sein Kreuz auf sich und folge mir nach" aus der Katechese ausgeklammert werde: "Wenn dieser Kernsatz der Botschaft Jesu in Predigt und Katechese nicht wieder seinen gebührenden Platz bekommt, ist nur mehr ein Wohlfühlchristentum zu vermitteln."
Die Bischöfe hatten erklärt, sie wollten in Einzelfällen wiederverheirateten Geschiedenen einen Zugang zur Kommunion ermöglichen: "Eine Entscheidung für den Sakramentenempfang gilt es zu respektieren." Zugleich hatten sie betont, dass es keinen "Automatismus in Richtung einer generellen Zulassung aller zivilrechtlich wiederverheiratet Geschiedenen zu den Sakramenten" gebe. Der Gewissensentscheidung müssten eine ernsthafte Prüfung und ein von einem Seelsorger begleiteter geistlicher Prozess vorausgehen. Bisher sind Katholiken, die nach einer Scheidung erneut zivil heiraten, vom Empfang der Kommunion generell ausgeschlossen, sofern sie nicht enthaltsam leben. Hintergrund ist die auf das Neue Testament zurückgehende kirchliche Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe. (KNA)