Verbot von Sonntagseinkauf rückt näher
Trotz Protesten will Polens Regierung das Einkaufen am Sonntag einschränken. Das Parlament, der Sejm, wies am Donnerstag eine Petition des Verbands der Einkaufszentren gegen eine Beschränkung der Ladenöffnung an Sonntagen ab, wie polnische Medien berichteten. Der Verband hatte nach eigenen Angaben an zwei Tagen im November etwa 75.000 Unterschriften für die Petition gesammelt.
Unterstützt von der katholischen Kirche
Die nationalkonservative Regierung plant, die Öffnung von Einkaufszentren und Supermärkten an Sonntagen grundsätzlich zu untersagen, nicht jedoch von Apotheken, Tankstellen und kleinen Lebensmittelläden. Damit folgt sie im Kern einer Volksinitiative der Gewerkschaft Solidarnosc, die von rund 500.000 Bürgern unterschrieben wurde und von der katholischen Kirche unterstützt wird. Mit Gefängnisstrafen von bis zu zwei Jahren bei Verstößen, wie es die Volksinitiative fordere, sei die Regierung allerdings nicht einverstanden, sagte ihr Sprecher Rafal Bochenek vergangene Woche.
Nur an gesetzlichen Feiertagen müssen Supermärkte und Einkaufszentren bislang geschlossen bleiben. Ausgenommen von dem Verkaufsverbot an Feiertagen sind kleine Lebensmittelläden, in denen nur die Besitzer arbeiten. Sonntags tummeln sich besonders in Einkaufszentren viele Menschen.
Der Verband der Einkaufszentren argumentiert, ein Verbot der Ladenöffnung an Sonntagen würde zu einem Umsatzrückgang von fast vier Prozent oder mehr als einer Milliarde Euro führen. Dadurch würden allein in Handelszentren rund 20.000 Arbeitsplätze wegfallen.
Der Sejm will nun weiter über den Gesetzentwurf der Volksinitiative für ein weitreichendes Verbot des Sonntagseinkaufs beraten. Es lässt die Öffnung von Supermärkten und Einkaufszentren nur an sieben bestimmten Sonntagen im Jahr - darunter zwei Adventssonntagen - zu.
Handelsmitarbeiter nicht Bürger zweiter Klasse
Das Einkaufen an Heiligabend und Karsamstag soll ab Nachmittag ausgeschlossen werden. Die Gewerkschaft mahnte, die mehr als eine Million Handelsmitarbeiter dürften nicht länger als "Bürger zweiter Klasse" behandelt werden. Sie hätten das Recht auf ein "normales Familienleben". (KNA)