Seligsprechungsverfahren für Jacques Hamel eröffnet
Das Seligsprechungsverfahren für den ermordeten Priester Jacques Hamel ist offiziell eröffnet worden. Das gab der zuständige Erzbischof von Rouen, Dominique Lebrun, am Gründonnerstag bekannt. Wie die französische Zeitung "La Croix" berichtete, teilte der Erzbischof anlässlich der traditionellen Chrisammesse mit den Priestern des Bistums die Eröffnung des diözesanen Verfahrens mit.
Der 85-Jährige Hamel war im vergangenen Sommer während der Messe in der Pfarrkirche von Saint-Etienne-du-Rouvray getötet worden. Zwei islamistische Terroristen waren in das Gotteshaus eingedrungen und hatten dem Priester die Kehle durchgeschnitten. Kurz nach der Tat war Hamel von vielen Gläubigen als Märtyrer bezeichnet worden. Im September nannte Papst Franziskus den Getöteten gegenüber Lebrun einen "Seligen".
Zugleich ermöglichte der Papst eine zeitnahe offizielle Seligsprechung Hamels. Dazu setzte er die sonst nötige Wartefrist zur Eröffnung des Verfahrens von fünf Jahren nach dem Tod der Person aus. Der erste Teil des Prozesses besteht in einer diözesanen Untersuchung, die nun offiziell begonnen wurde. Geleitet wird das Verfahren von einem Postulator, der alle relevanten Dokumente zu Leben und Tod des Verstorbenen, sowie Zeugenaussagen und Hinweise zur Verehrung zusammenstellt. Nach Abschluss dieser Untersuchung, die mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann, werden die Informationen an die zuständige Kongregation für Selig- und Heiligsprechungsprozesse an der römischen Kurie weitergeleitet.
Seligsprechungen in der katholischen Kirche erfordern in der Regel ein wissenschaftlich bestätigtes Wunder, das auf die Fürsprache des Verstorbenen gewirkt wurde. Bei Märtyrern, die aus Hass gegen den Glauben getötet wurden, entfällt das Erfordernis eines Wunders. (kim)