Kritik an Polizeieinsatz gegen Kirchenasyl
Nach einem Polizeieinsatz in einem Fall von Kirchenasyl in Ludwigshafen ist Kritik an der Verhältnismäßigkeit des behördlichen Vorgehens aufgekommen. Menschen von der Polizei aus dem Kirchenasyl herauszuholen und abzuschieben sei nicht akzeptabel, erklärte der religionspolitischer Sprecher der Grünen- Bundestagsfraktion, Volker Beck, am Mittwoch in Berlin. "Das Kirchenasyl gehört zur christlich-abendländischen Kulturgeschichte. Der Schutz von Fremden in einem heiligen Raum hat eine lange Tradition." Zugleich äußerte Beck die Erwartung, "dass Mitglieder christlicher Parteien die Abschiebung aus dem Kirchenasyl verurteilen".
Behörden wollten nicht warten
Der Integrationsbeauftragte der Evangelischen Landeskirche der Pfalz, Reinhard Schott, kritisierte ebenfalls den Einsatz. Das Kirchenasyl sei der Familie gewährt worden, um in dieser Zeit die Echtheit von Dokumenten zu prüfen. Die Behörden seien nicht bereit gewesen, diesen Prüfprozess abzuwarten, obwohl für den Staat keine Unterbringungskosten angefallen seien. "Diese Räumung der Kirche hat den Staat wesentlich mehr Geld gekostet. Allein der Einsatz von Personal - das steht in keinem Verhältnis", sagte Schott.
Am Dienstag hatte die Polizei eine aus Ägypten stammende koptische Familie festgenommen und abgeschoben, die sich seit Ostern im Kirchenasyl der Evangelischen Stadtmission befand. Die dreiköpfige Familie hatte nach Angaben des Landkreises Birkenfeld, in dem sie vor dem Kirchenasyl gewohnt hatte, 2013 einen Asylantrag gestellt, der im Januar 2016 abgelehnt wurde. Im Januar 2017 stellte die Familie einen Folgeantrag, bei der sie den Angaben zufolge erstmals ägyptische Haftbefehle gegen den Vater vorlegte, dem angeblich christliche Missionierung und Missachtung des Propheten Mohammed vorgeworfen wird.
Auswärtiges Amt: Dokumente sind "Totalfälschungen"
Die Kreisverwaltung Birkenfeld begründete die Abschiebung mit dem Hinweis darauf, dass "die Familie nach erfolglos abgeschlossenem Asylverfahren ihrer seit September 2016 bestehenden Ausreiseverpflichtung nicht nachgekommen ist". Mittlerweile habe das mit der Prüfung der vorgelegten Dokumente beauftragte Auswärtige Amt bestätigt, dass es sich dabei um "Totalfälschungen" handele. (KNA)