Vom Hunger in die Obdachlosigkeit
"Dass so die Verantwortung für Flüchtlinge auf die Randstaaten der EU abgewälzt wird, hat dramatische Folgen", sagt die rechtspolitische Referentin von Pro Asyl, Marei Pelzer. Arme Länder wie Bulgarien seien damit völlig überfordert, "und trotzdem werden syrische Flüchtlinge dorthin zurückgeschickt".
Keine Auskunft
Wegen erniedrigender Behandlung von Flüchtlingen hat der Gerichtshof der Europäischen Union die Abschiebung von Dublin-II-Fällen nach Griechenland untersagt. Wie sich das mit Ungarn verhält, wo die Lage von Flüchtlingen ebenfalls als kritisch gilt, ist umstritten. Im Fall der 72 Afghanen stoppten drei Verwaltungsgerichtskammern in Baden-Württemberg die angeordnete Abschiebung nach Ungarn, zwei Kammern lehnten die Eilanträge ab, wie der Heidelberger Rechtsanwalt Berthold Münch im Grundrechte-Report ausführt.
Was ist aus diesen Menschen geworden? Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gibt dazu keine Auskunft, verweist auf den Datenschutz. Beim Freundeskreis Asyl in Karlsruhe sagt Priska Löhr, diese Menschen hielten sich weiter in Asylbewerberheimen in Baden-Württemberg auf. Mit Hilfe eines Unterstützerkreises sei es bisher gelungen, eine Abschiebung nach Ungarn zu verhindern.
Obdachlosigkeit, rechtsradikale Übergriffe
"Das ist für alle noch ein langer Weg", sagt die Rechtsanwältin Brigitte Kiechle, die 17 der afghanischen Flüchtlinge vertritt. In einigen Fällen stehe demnächst das Verfahren in der Hauptsache vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe an. In anderen Fällen sei die sechsmonatige Frist für eine angeordnete Rückführung nach Ungarn verstrichen, so dass für die Menschen nun das Asylverfahren beginne.
In Ungarn müssten die Flüchtlinge mit Obdachlosigkeit und rechtsradikalen Übergriffen rechnen. Obwohl sie die Situation dort bereits kennengelernt hätten, werde den Menschen jetzt gesagt, sie müssten wieder dorthin - "das ist ein Zynismus, der beispiellos ist", kritisiert die Anwältin und fordert, ebenso wie nach Griechenland müssten auch Abschiebungen nach Ungarn und Italien gestoppt werden.
Auch Menschen, die vor Hunger und Perspektivlosigkeit aus Afrika fliehen , landen in Deutschland vielfach in der Obdachlosigkeit. Aus Angst vor einer Abschiebung zurück nach Italien oder Spanien melden sie sich gar nicht erst bei der Asylverwaltung. Die in Hamburg oder Berlin protestierenden Gruppen der "Lampedusa-Flüchtlinge" seien nur die Spitze des Eisbergs, sagt Pelzer. "Es gibt Tausende, die still leiden."
Kommunen kommen ihrer Pflicht nicht nach
Die Grundrechte stünden allen Menschen zu, ganz gleich, welche Staatsangehörigkeit oder welchen sozialrechtlichen Status sie haben, betont in dem Report Stephan Nagel vom Komitee für Grundrechte und Demokratie. Zuständig für die Unterbringung seien die Kommunen, die diese Pflicht bei Migranten aus Bulgarien und Rumänien aber kaum erfüllten. "Sie entziehen sich", kritisiert der Grundrechte-Aktivist, "stillschweigend oder mit der falschen Begründung, sie seien zur Unterbringung nur verpflichtet, wenn sozialrechtliche Ansprüche auf existenzsichernde Leistungen vorhanden seien".
Von Peter Zschunke (dpa)