Religiöse Zeichen weiterhin nicht erlaubt

Berlin: Keine Liste verbotener Symbole für Lehrer

Veröffentlicht am 30.05.2017 um 17:00 Uhr – Lesedauer: 
Eine Frau hält eine Kette mit einem Kreuzanhänger in der Hand.
Bild: © KNA
Pädagogik

Berlin ‐ Der Fall einer Berliner Lehrerin sorgte für Unruhe: Sie durfte ihr Kreuz in der Schule nicht zeigen und schmückte sich daraufhin mit einem Fisch. Eine Liste mit verbotenen Symbolen wird es aber nicht geben.

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In der Kontroverse um religiöse Symbole bei Lehrkräften an staatlichen Berliner Schulen ist keine eindeutige Regelung in Sicht. Zwar will die Senatsverwaltung für Bildung einen "Leitfaden für Schulleitungen" erstellen, wie deren Sprecherin Beate Stoffers am Dienstag auf Anfrage erklärte. "Wer auf eine abschließende Liste wartet, was geht oder nicht, wird enttäuscht werden", räumte sie zugleich ein.

In dem seit 2005 geltenden Berliner Neutralitätsgesetz habe der Gesetzgeber "den Schwerpunkt auf den Betrachtenden sowie den demonstrativen Gehalt des Symbols gelegt", erläuterte Stoffers. Anders sei die Frage nach dem, was erlaubt sei, "aufgrund der Vielzahl an Symbolen in vielfältigen Größen, Farben etc. auch nicht zu beantworten".

Linktipp: Nach Kreuzverbot: Lehrerin trägt Fisch-Symbol

Diese Lehrerin gibt nicht auf: Im April war ihr untersagt worden, eine Kette mit Kreuz-Anhänger zu tragen. Das verstoße gegen das Neutralitätsgesetz. Nun hat sie offenbar ein neues Schmuckstück.

Zum konkreten Fall einer evangelischen Lehrerin mit Fischsymbol an einer Halskette wollte Stoffers sich nicht äußern, weil es sich um eine "Personaleinzelangelegenheit" handle. Sie bestätigte Medienberichte nicht, wonach die Pädagogin an einer staatlichen Schule in Berlin-Wedding das Symbol tragen darf, das nach christlicher Tradition für Jesus Christus stehen kann. Zuvor hatte die Schulleitung der Lehrerin ein Kreuz an einer Halskette mit Verweis auf das Neutralitätsgesetz untersagt. Nach Medienberichten war es 2,8 Zentimeter groß.

Stoffers betonte, "dass ein Fisch als solcher kein Problem darstellt". Nach dem Neutralitätsgesetz dürften Lehrkräfte an staatlichen Schulen aber im Dienst "keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole, die für die Betrachterin oder den Betrachter eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren", tragen.

Ausgelöst hatte die jüngste Debatte um das Neutralitätsgesetz der Fall einer muslimischen Lehramtsbewerberin, die mit Verweis auf ihr Kopftuch nicht in den Schuldienst aufgenommen wurde. Das Landesarbeitsgericht gab ihr in einer Entschädigungsklage Recht. Der Fall der Lehrerin, die anonym bleiben will, wurde anschließend auf der Synode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz bekannt. Linkspartei, Grüne und Kirchen treten für eine Überprüfung des Neutralitätsgesetzes ein, die SPD ist für die Beibehaltung. (KNA)