Staatsrechtler: "Ehe für alle" verfassungsgemäß
Mehrere deutsche Staatsrechtler halten die am Freitag vom Bundestag beschlossene "Ehe für alle" für verfassungsgemäß. Christoph Degenhart, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Leipzig, sagte der "Rheinischen Post" am Samstag: "Ich könnte mir vorstellen, dass das Bundesverfassungsgericht pragmatische Lösungen sucht, um das Gesetz zu halten." Er sei nicht sicher, ob das Bundesverfassungsgericht das Standvermögen hätte, sich dem neuen Gesetz in den Weg zu stellen.
Nach dem Bundestagsbeschluss waren Stimmen laut geworden, die mit einer Verfassungsklage zur "Ehe für alle" rechnen. So sagte etwa ZdK-Präsident Thomas Sternberg, das beschlossene Gesetz sei von einer "erschreckenden Schlichtheit", die noch "Folgen vor dem Bundesverfassungsgericht" haben werde. Auch Bundestagsvizepräsident Johannes Singhammer (CSU) rechnet mit einer Klage: "Ich weiß nicht, wer oder welche Initiative diesen Schritt machen wird. Aber ich bin mir sehr sicher, dass das Gesetz in Karlsruhe überprüft werden wird."
In Einklang mit Artikel 6?
Frauke Brosius-Gersdorf, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Hannover, meinte gegenüber der "Rheinischen Post": "Die Ehe für alle steht mit Artikel 6 in Einklang. Ich bin zuversichtlich, dass das hält." Da die Ehe nirgends definiert sei, hätte der Gesetzgeber einen "sehr großen Gestaltungsspielraum", sagte Brosius-Gersdorf. "Dass die Ehe auch zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Partnern geschlossen werden kann, stand 1949 nicht zur Debatte. Es wurde damit aber auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen", sagte die Juristin.
Der Berliner Staatsrechtler Christoph Möllers sagte: "Es gibt im Grundgesetz sicherlich kein Diskriminierungsgebot." Entweder verstehe man den Ehe-Artikel entwicklungsoffen."Oder er ist traditionell, dann gebietet er Schutz, aber deswegen keine Schlechterstellung anderer Zweierbeziehungen zwischen Personen." (tmg/KNA)