Migranten aus arabischen Ländern könnten in Transitzonen festsitzen

US-Bischöfe besorgt über Trumps Einreisedekrete

Veröffentlicht am 05.07.2017 um 14:21 Uhr – Lesedauer: 
USA

Washington ‐ Am Donnerstag tritt das umstrittene Einreisedekret von US-Präsident Donald Trump in Kraft. Die Bischöfe in den USA bleiben bei ihrer Kritik. Besonders sorgen sie sich um eine Gruppe von Reisenden.

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Die Bischöfe in den USA befürchten große Probleme für Flüchtlinge und Muslime aus den sechs Ländern, die von den beschlossenen Einreisebeschränkungen betroffen sind. Die US-Bischofskonferenz (USCCB) äußerte sich am Dienstagabend (Ortszeit) besorgt über die Lage derjenigen Menschen, die ab Donnerstag in zahlreichen US-Transitzonen an Flughäfen festsitzen könnten. Dann wird das vom obersten US-Gericht leicht eingeschränkte Einreisedekret von US-Präsident Donald Trump wirksam.

Flüchtlingsbeauftragte der US-Bischofskonferenz sieht große Probleme

Die Direktorin für Migrations- und Flüchtlingsdienste bei der USCCB, Ashley Feasley, sagte dem katholischen Pressedienst CNS, sie sehe große Probleme für einzelne Personen, die zwar in Richtung USA unterwegs, aber faktisch noch nicht angekommen seien. Priorität habe für die Bischöfe die Sicherheit der Flüchtlinge, die auf dem Weg sind. Diese sollten ihr Ziel auch erreichen können.

Der Oberste Gerichtshof hatte am 26. Juni eine einstweilige Verfügung gegen das Dekret bis zur Hauptverhandlung in der Sache aufgehoben. Diese Verfügung hätte Flüchtlingen und Migranten aus sechs mehrheitlich muslimischen Ländern die Einreise in die USA vorläufig weiter gestattet. Konkret geht es um Iran, Libyen, Somalia, Sudan, Syrien und Jemen.

Linktipp: Am Ende gelöster als zu Beginn

Das mit Spannung erwartete erste Treffen zwischen Papst Franziskus und US-Präsident Donald Trump ist vorbei. Die ersten Eindrücke vom Verlauf gab ausgerechnet der Papst selbst - mit seiner Mimik.

Das Gericht hatte die ursprüngliche Auslegung der Präsidentenentscheidung dahingehend korrigiert, dass Menschen einreisen dürfen, die glaubwürdig enge ("bona fide") Beziehungen zu Familienangehörigen in den USA nachweisen können oder in den USA arbeiten oder studieren.

Was genau unter diesen "bona fide"- Beziehungen zu einer Person oder Institution in den USA zu verstehen ist, ist allerdings weiter umstritten. So heißt es etwa, Halb- und Stiefgeschwister, Schwiegersöhne und -töchter sowie Eltern und Schwiegereltern dürften einreisen, aber nicht Neffen und Nichten, Cousins und Cousinen, Schwager und Schwägerin sowie Großeltern.

Supreme Court äußert sich erst im Oktober zu Verordnung

Wer bereits ein Visum oder eine permanente US-Aufenthaltsgenehmigung (Green Card) hat, soll - anders als zunächst geplant - auch weiter einreisen können. Das gelte auch für Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft, anerkannte Asylsuchende und Menschen mit akzeptiertem Flüchtlingsstatus, heißt es weiter.

"Wir fordern die Verwaltung dringend auf", so die Flüchtlingsbeauftragte der Bischofskonferenz, Ashley Feasley, "mehr Klarheit über die Interpretation der Exekutivverordnung" zu schaffen. Das Oberste Gericht, der Supreme Court, will sich erst im Oktober wieder zur Sache äußern. (KNA)