Kirchenasyl: Härtere Strafen für Pfarrer?
Das bayerische Justizministerium hat einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung" (Montag) über eine verschärfte strafrechtliche Verfolgung von Kirchenasyl zurückgewiesen. Laut Zeitung sollen sich die drei bayerischen Generalstaatsanwälte in München, Nürnberg und Bamberg im Herbst vergangenen Jahres auf ein einheitliches Vorgehen verständigt haben und alle bayerischen Staatsanwaltschaften im März 2017 bei einer Tagung darüber informiert haben.
Das Verfahren sieht laut SZ ein dreistufiges Vorgehen vor: Danach solle der verantwortliche Pfarrer beim ersten Fall von Kirchenasyl polizeilich vernommen werden, sodann das Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt werden. Bei einem zweiten Fall von Kirchenasyl werde das Verfahren nur noch gegen Geldauflage eingestellt, beim dritten Mal erhalte der Geistliche einen Strafbefehl.
Ministeriumssprecher: Kein schematisches Verfahren
Ministeriumssprecher Thomas Pfeiffer erklärte am Montag auf Anfrage, ein solches schematisches Verfahren existiere nicht und verbiete sich "von vornherein". Bei allen Ermittlungsverfahren müssten sämtliche be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls aufgeklärt und eine angemessene Entscheidung gefällt werden. Die Staatsanwaltschaften gingen dabei "mit Augenmaß vor". Die bayerischen Generalstaatsanwälte stimmen laut Pfeiffer darin überein, dass bei einem erstmalig gewährten Kirchenasyl die Schuld des beteiligten Pfarrers regelmäßig als so gering anzusehen sei, dass eine Verfahrenseinstellung in Betracht komme. Von dieser Möglichkeit hätten sie in der Vergangenheit "in großem Umfang Gebrauch gemacht".
Die Juristin im Katholischen Büro Bayern, Bettina Nickel, bestätigte auf Anfrage, auch sie habe bisher bei Kirchenasylen in katholischen Kirchen nur Verfahrenseinstellungen wegen Geringfügigkeit erlebt. Dass es im Freistaat zuletzt mehr Kirchenasyle gegeben hat, liege in erster Linie an der höheren Zahl der Flüchtlinge. Außerdem gebe es in Bayern viele ehrenamtlich engagierte Betreuer.
Landesminister Winfried Bausback (CSU) habe Verständnis dafür, dass manches Einzelschicksal vor allem die Menschen bewege, die sich in der Flüchtlingshilfe engagierten, so sein Sprecher. Es sei ihm daher ein Anliegen, die Diskussion über dieses Thema "sachlich und vernünftig" zu führen. Deshalb habe er im April das Gespräch mit den Kirchen gesucht. Mit dem evangelischen Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm sei er übereingekommen, dass die Kirchen künftig ihre Vereinbarung von 2015 mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) "noch strikter beachten sollten". Eine Strafbarkeit könnte etwa dadurch vermieden werden, dass die Kirchen noch vor dem Abschiebungstermin beim BAMF erfolgreich eine Aufhebung dieses Termins erwirkten.
Zahl der Kirchenasyle in den vergangenen Jahren gestiegen
Die Zahl der Fälle von Kirchenasyl in Deutschland ist in den vergangenen Jahren angestiegen. Wurden von der "Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche" (BAG) für das Jahr 2013 noch 79 Kirchenasyle dokumentiert, waren es 2014 bereits 430 und 2015 insgesamt 630. 2016 dokumentiert die BAG schließlich 692 Fälle.
Gründe dafür seien "eine immer rigider und restriktiver werdende Asylpolitik, die hohe Zahl der Asylanträge, eklatante Mängel in der europäischen Flüchtlingspolitik", beklagte die von der BAG initiierte bundesweite Kirchenasylkonferenz, die Anfang Juli in Frankfurt tagte. Neben dem "hohen Leidensdruck" bei Flüchtlingen gebe es mittlerweile "großen Druck" durch Behörden und Politik. Im Extremfall käme es zu Strafanzeigen oder angedrohten Räumungen. Die Konferenz verabschiedete eine Erklärung mit dem Titel: "Am liebsten wäre es uns, kein Kirchenasyl gewähren zu müssen." (bod/KNA)