Australiens Bischöfe: Beichtgeheimnis muss bleiben
Die australischen Bischöfe lehnen eine gesetzliche Verpflichtung von Priestern ab, Missbrauchsfälle, von denen sie in der Beichte erfahren haben, bei der Polizei anzeigen zu müssen. "Die Beichte ist in der katholischen Kirche die spirituelle Begegnung mit Gott durch den Priester. Das ist ein fundamentaler Bestandteil der Religionsfreiheit, der in Australien und vielen anderen Ländern gesetzlich abgesichert ist. Das muss in Australien so bleiben", betonte Erzbischof Denis Hart in einer am Montag veröffentlichten Presseerklärung.
Damit reagierte der Vorsitzende der Bischofskonferenz auf einen Vorschlag der staatlichen Kommission, die seit vier Jahren den Umgang verschiedener Institutionen mit Missbrauchsfällen untersucht. Die Kommission hatte am Montag "Empfehlungen zur Strafverfolgung von Missbrauchsfällen" veröffentlicht. Darin heißt es, dass "das Nichtanzeigen von sexuellem Kindesmissbrauch in Institutionen zu einem strafrechtlich relevanten Vergehen gemacht wird. Das gilt auch für Informationen, die in Beichtgesprächen erhalten wurden".
Erzbischof: "Wir sind absolut entschlossen"
Erzbischof Hart stellte in seiner Erklärung klar, dass Priester Missbrauchsfälle, von denen sie außerhalb der Beichte erfahren, den Behörden melden müssen. "Wir sind absolut entschlossen, das zu tun", betonte Hart.
In ihrem Bericht mit insgesamt 85 Empfehlungen zur Reform des australischen Rechtssystems räumt die Kommission ein, dass ihr Vorschlag für die Kirchen, "insbesondere für die katholische Kirche", ein Dilemma darstellt. Andererseits betont die Kommission die hohe Bedeutung des Schutzes von Kindern. "Das Recht, Religion auszuüben, muss die gesellschaftliche Pflicht einschließen, für den Schutz aller, und insbesondere der Kinder, vor sexuellem Missbrauch zu sorgen." (KNA)