Der Juristentag lotet das Verhältnis von Recht und religiöser Tradition aus

Im Namen der Scharia?

Veröffentlicht am 16.09.2014 um 00:00 Uhr – Lesedauer: 
Justiz

Hannover ‐ Der Auftritt radikaler Islamisten als "Scharia-Polizei" in Wuppertal sorgte für Empörung und promptes Eingreifen der Behörden. Schwieriger aber ist der Umgang mit inoffiziellen Scharia-Gerichten zur Streitschlichtung unter Muslimen. Inwieweit die deutsche Justiz im Strafrecht auf religiös geprägte Vorstellungen von Zuwanderern eingehen muss ist von diesem Dienstag an eines der Themen beim 70. Deutschen Juristentag in Hannover.

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Diskutiert wird, ob in solchen Fällen mildere Strafen verhängt werden und ob tradierte Vorstellungen als Entschuldigung dienen können. Wieviel Spielraum die Rechtsprechung im Blick auf Herkunft und Religion zeigen muss, war etwa beim Kopftuchwunsch muslimischer Lehrerinnen oder der Frage nach einer Befreiung muslimischer Mädchen vom Schwimmunterricht Thema für Verwaltungsgerichte.

Wie aber steht es mit der Beschneidung auch bei Mädchen? Lassen sich Straftaten mit religiösen Gründen rechtfertigen oder entschuldigen? Müssen tradierte Gebräuche von Zuwanderern hierzulande von Gerichten bei der Strafzumessung gewürdigt werden? Und führen Friedensrichter auf Basis der Scharia nicht zu einer unerwünschten Paralleljustiz? Die Empfehlungen des Juristentages werden hier Signalwirkung haben.

"Kein Raum für eine 'Scharia-Polizei'"

"Eine Paralleljustiz durch Scharia-Gericht ist im Strafrecht natürlich problematisch, da das den Strafprozess beherrschende Legalitätsprinzip grundsätzlich für Formen privater Schiedsgerichtsbarkeit nicht offen ist", betonte vorab der Präsident des deutschen Juristentags, Thomas Mayen. Allerdings gebe es Stimmen, die dies mit Hinweis auf den sogenannten Deal im Strafprozess auch anders sähen. "Kein Raum ist indes für eine 'Scharia-Polizei'; die Polizeigewalt muss im Rechtsstaat dem Staat vorbehalten bleiben", so Mayen.

Einen großen Kurswechsel in der deutschen Rechtspraxis empfehlen die Referenten in Hannover in ihren bereits vorgelegten Gutachten nicht - vielmehr lehnen sie die religiöse oder kulturelle Prägung als Grund für eine Entschuldigung oder Strafmilderung klar ab. Kritik üben sie an der Rechtsprechungspraxis: Sie raten Gerichten von unspezifischen Verweisen auf fremde Kulturkreise und undifferenzierten Urteilen über große Religionen wie den Islam ab. In einer freiheitlichen Rechtsordnung müsse das Recht getrennt bleiben von moralischen Maßstäben unterschiedlicher kultureller und religiöser Gruppen. Kein Platz also für einen Strafnachlass bei Blutrache oder sogenannten Ehrenmorden.

Wie umgehen mit Beschneidungen?

Kontroverse Diskussionen zeichnen sich auf dem Juristentag über den Vorstoß der Hauptreferentin ab, die Beschneidung von Mädchen unter bestimmten Umständen zu legalisieren. Um das Vorgehen gegen Zwangsheiraten zu erleichtern, wird empfohlen, auch eheähnliche Verbindungen zu berücksichtigen sowie allein im Ausland - etwa während eines Urlaubs - geschlossene Ehen.

Und was ist mit den Scharia-Richtern, deren Absprachen mit Tätern und Opfern schon so manchen Zeugen vor dem eigentlichen Gericht haben schweigen lassen? Als Form der bloßen Streitschlichtung und ausdrücklich in Ergänzung des förmlichen Justizverfahrens hält so mancher Jurist dies für unbedenklich. Der Karlsruher Rechtsanwalt Michael Rosenthal aber sieht klare Grenzen: "Eine Paralleljustiz, die sich als Selbstorganisation einer Minderheit begreift, ist nicht hinnehmbar; sie gefährdet das staatliche Gewaltmonopol."

Von Michael Evers (dpa)

Stichwort: Deutscher Juristentag

Der Deutsche Juristentag versteht sich als unabhängiges Sprachrohr des ganzen Juristenstandes. Die fachübergreifende Juristentagung findet alle zwei Jahre statt. Dabei greift der Kongress aktuelle rechts- und gesellschaftspolitisch umstrittene Themen auf, wie etwa die Sterbehilfe, das Folterverbot oder den Umgang mit Religionskonflikten. Ziel ist es, den Gesetzgeber auf gesellschaftliche und rechtliche Fehlentwicklungen hinzuweisen und die dafür möglichen juristischen Reformen zu unterbreiten. Teilnehmer sind unter anderem Richter, Anwälte und Wissenschaftler. Mehrere Rechtsgebiete werden in getrennten Abteilungen besprochen. Die Beratungen werden durch Gutachten und Referate vorbereitet. Am Ende der Diskussionen stimmen die Teilnehmer über konkrete Vorschläge ab. Ihre Empfehlungen fließen tatsächlich immer wieder in die Gesetzgebung und die Rechtsprechung ein. Der Juristenkongress existiert seit 1860. Er wird vom gemeinnützigen Verein Deutscher Juristentag e.V. mit rund 6.000 Mitgliedern getragen. (dpa)