Standesamt: Vorname könnte Wohl des Kindes gefährden

Eltern dürfen Kind nicht Lucifer nennen

Veröffentlicht am 26.10.2017 um 11:20 Uhr – Lesedauer: 
Vornamen

Kassel ‐ Der Teufel hat viele Namen - und einer davon ist Lucifer. Ein Kasseler Ehepaar wollte nun, dass auch ihr Sohn so heißen soll. Das Standesamt schaltete daraufhin das Amtsgericht ein.

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Mit dem ungewöhnlichen Namen "Lucifer" für ihr Kind sind Eltern in Kassel an den Behörden gescheitert. Ein Standesbeamter der Stadt habe vermutet, der Vorname könne das Wohl des Kindes gefährden, sagte Matthias Grund vom Amtsgericht Kassel am Mittwoch. Der Beamte hatte das Gericht zur Klärung des Falls eingeschaltet. Zuerst hatte die "Hessisch Niedersächsische Allgemeine" über den Fall berichtet.

In einer nicht-öffentlichen Anhörung ließen sich die Eltern von einem anderen Namen überzeugen - jetzt wird das Kind "Lucian" heißen. Dabei handelt es sich um eine Variante des römischen Namen "Lucius", den unter anderem bereits drei Päpste trugen. Hätten die Eltern auf ihrer Namenswahl beharrt, hätte das Amtsgericht entscheiden müssen, ob der Name Lucifer zulässig ist.

Ein generelles Verbot für bestimmte Namen gebe es in Deutschland nicht, erklärte Frauke Rüdebusch von der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) am Mittwoch: "Es gibt Richtlinien, aber keine Gesetze". "Lucifer" ist eine Bezeichnung für den Teufel. Ursprünglich wurde mit diesem Namen in der Antike der Morgenstern bezeichnet. Wörtlich übersetzt bedeutet das lateinische Wort "Lichtträger". Erst im Laufe der Jahrhunderte wurde der Name gleichbedeutend mit dem Teufel und dem absolut Bösen. Im frühen Christentum hatte der Name zunächst noch einen positiven Klang und wurde als Taufname verwendet. (tja/dpa)