US-Pfarrer wollte Gläubige von Messe am vierten Advent befreien

2017: Christmette contra Sonntagspflicht

Veröffentlicht am 04.12.2017 um 14:55 Uhr – Lesedauer: 4 MINUTEN
Ein überfüllter Gottesdienst zu Weihnachten.
Bild: © KNA
Liturgie

Bonn ‐ Am Heiligabend stehen dieses Jahr zwei Gottesdienste an: Am Morgen für den Sonntag, am Abend die Christmette. Ein US-Pfarrer wollte seinen Schäfchen die Wahl lassen und bekam dafür Ärger mit dem Bistum.

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Vom eigenen Bistum zurückgepfiffen: Die eigenmächtige Befreiung seiner Gemeinde von der Sonntagspflicht am 24. Dezember musste US-Pfarrer Lou Vallone wieder zurücknehmen. Im Mitteilungsblatt seiner Pfarrei hatte er am vorvergangenen Sonntag eine entsprechende Dispens erteilt, die nun vom Bistum Pittsburgh für nichtig erklärt wurde. In einem Brief an den Klerus hatte der Generalvikar vielmehr betont, dass die Sonntagspflicht sehr wohl zu erfüllen sei, wie aus einem Bericht der "Catholic News Agency" (CNA) hervorgeht.

Pfarrer Vallone wollte mit seiner ungewöhnlichen Maßnahme auf eine wiederkehrende Besonderheit des liturgischen Kalenders reagieren: In diesem Jahr fallen der vierte Adventssonntag und Heiligabend zusammen. Laut dem Kirchenrecht sind Katholiken zur Teilnahme an der Sonntagsmesse genauso verpflichtet, wie zur Beachtung hoher Feiertage wie der "Tage der Geburt unseres Herrn Jesus Christus". Für viele Katholiken bedeutet das, dass sie in diesem Jahr am 24. Dezember zweimal in die Kirche gehen: am Morgen zum Sonntagsgottesdienst und am Abend zur Christmette.

Pfarrer stellt Bedingungen für Dispens

Für Vallone eine Situation, die er seinen Schäfchen nicht zumuten wollte. Und so druckte er im Pfarrblatt vom 26. November eine sogenannte Dispens, also eine Befreiung vom Sonntagsgebot, ab; die Gläubigen müssten damit nur an der Weihnachtsmesse teilnehmen. Lediglich drei Bedingungen stellte Vallone zur Gültigkeit: Man müsse seine Zeilen persönlich lesen, tatsächlich zu seiner Pfarrei gehören und trotzdem die Kollektenbriefchen für beide Messe abgeben.

Linktipp: Sitzen, stehen, knien

Wenn zu Hochfesten die Gottesdienste besonders gut besucht sind, kennt nicht jeder die genauen Abläufe. Katholisch.de erklärt die einzelnen Elemente einer Messe.

Vier Tage nach Veröffentlichung des Mitteilungsblatts reagierte die Diözese Pittsburgh mit einem Brief an den Klerus. "Die Feier des vierten Sonntags im Advent ist ein wichtiger Teil des liturgischen Jahres und sollte auch als solcher gefeiert werden", zitiert CNA den Generalvikar Lawrence DiNardo. Eine Dispens von der Sonntagspflicht sei ohnehin nur wegen "schwerer Gründe" wie etwa Naturkatastrophen vorgesehen. Die US-Bischofskonferenz hatte bereits im Februar auf die diesjährige Besonderheit hingewiesen, die zudem in den Jahren 2023 und 2028 wiederkehren wird. Sie machte allerdings keinen Gebrauch von ihrer Möglichkeit, eine allgemeine Dispens für alle Gläubigen zu erteilen.

Ob Vallones eigenmächtige Befreiung überhaupt gültig gewesen wäre, ist fraglich. Auf seinem Blog hatte der US-Kirchenrechtler Edward Peters sich bereits in der vergangenen Woche mit Vallones "Erlass" auseinandergesetzt und ihm schwerwiegende Fehler attestiert. Zwar habe ein Pfarrer durchaus das Recht, Gläubige von der Sonntagspflicht zu befreien, dies jedoch nur in engen Grenzen; und keine davon hätte Vallone eingehalten. Demnach habe seine Dispens weder im Einklang mit diözesanen Vorgaben gestanden, noch sei sie nur für einzelne Fälle erfolgt. Vor allem aber habe kein gerechter Grund vorgelegen, erklärte Peters: Vallone habe die Gläubigen von der Sonntagspflicht befreit, da er fürchtete, zwei Messen am selben Tag könnten ihnen zu viel sein. Laut Peters sei es jedoch absurd, die Befreiung von einer Pflicht mit der Pflicht selbst zu begründen.

Kanonist rät zu leeren Kollektenumschlägen

Zudem entdeckte Peters ein Schlupfloch in der Forderung des Pfarrers nach der Kollekte für beide Messen: "Man ist versucht, vorzuschlagen, dass die Gläubigen entsprechend der Anweisung leere Umschläge in den Korb legen, immerhin verlangt der Pfarrer nur 'Umschläge' nicht 'Umschläge mit Geld'".

Das katholische Kirchenrecht verpflichtet die Gläubigen zur Mitfeier der Messe an allen Sonntagen und gebotenen Feiertagen, zu denen auch das Weihnachtsfest zählt. Erfüllt werden kann das Gebot auch mit der Teilnahme an einer sogenannten Vorabendmesse, im Falle des vierten Adventssonntages also am Abend des 23. Dezembers. Die Christmette am (späten) Heiligabend zählt liturgisch zu den Gottesdiensten des Weihnachtstages am 25. Dezember.

Von Kilian Martin

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