Alt-Kurienkardinal sieht Fragen mit Papst-Schreiben beantwortet

Kasper: Diskussion um Amoris laetitia ist beendet

Veröffentlicht am 08.12.2017 um 14:20 Uhr – Lesedauer: 
Amoris laetitia

Vatikanstadt ‐ Spätestens jetzt sei eindeutig klar, unter welchen Bedingungen wiederverheiratete Geschiedene die Kommunion empfangen können – davon ist Kardinal Walter Kasper überzeugt. Die Linie des Papstes sieht er in der Tradition der Kirche.

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Nach Ansicht des früheren Kurienkardinals Walter Kasper sollte die "leidige Auseinandersetzung um das Apostolische Schreiben 'Amoris laetitia' hoffentlich beendet" sein. In einem Gastkommentar für Radio Vatikan vom Donnerstag schreibt Kasper, mit der amtlichen Veröffentlichung des Briefs von Papst Franziskus an die Bischöfe der Region Buenos Aires im Vatikanischen Amtsblatt sei die Frage der Interpretation zum Sakramentenempfang von wiederverheirateten Geschiedenen geklärt. Wie am Dienstag bekannt wurde, sind der Papstbrief und eine Erklärung von Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin, die Korrespondenz sei Teil des päpstlichen Lehramts, in die Ausgabe der "Acta Apostolicae Sedis" vom Oktober 2016 aufgenommen worden, die bislang aber nur online verfügbar ist.

Kardinal Kasper schreibt weiter: "Die große Mehrheit des Volkes Gottes hat dieses Schreiben schon bisher mit Freude dankbar aufgenommen und darf sich jetzt bestätigt fühlen." Der entscheidende Fehler der Kritiker sei es, sich an einer "einzigen Anmerkung festgebissen" und diese aus dem Gesamtzusammenhang gerissen zu haben, so der Kardinal in seinem Gastkommentar.

Einzelfalllösung mit der Tradition vereinbar

Eine Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zu den Sakramenten in Einzelfällen sei in der Lehre der Tradition, besonders des Thomas von Aquin (1225-1274) und des Trienter Konzils (1545-1563), begründet. Sie stelle keine Neuerung dar, sondern erneuere eine alte Tradition gegenüber späteren Verengungen, so Kasper. Schon immer sei unterschieden worden zwischen der "objektiven Schwere eines Gebots" - in diesem Fall des Verbots von Ehescheidung und Ehebruch - und "der Schwere der subjektiven Schuldhaftigkeit".

Um diese zu ermitteln, müsse man mit "von der Liebe geleiteten Klugheit fragen, welches in der konkreten Situation die rechte und billige Anwendung" eines Gebots sei. Die scharfen Kritiker von "Amoris laetitia" verträten einen "einseitigen moralischen Objektivismus, der die Bedeutung des persönlichen Gewissens" bei sittlichen Entscheidungen unterbewerte. (KNA)

Linktipp: Auslegung von Fußnote 351 lehramtlich bestätigt

Die Zulassung Wiederverheirateter zur Kommunion in Einzelfällen war die gängige Interpretation von "Amoris laetitia" - aber nicht die einzige. Nun macht Papst Franziskus sie offiziell.