Thüringer Kabinett will im Januar über Antrag entscheiden

"O Du fröhliche" könnte Weltkulturerbe werden

Veröffentlicht am 20.12.2017 um 15:50 Uhr – Lesedauer: 
Kultur

Weimar ‐ "O du fröhliche" ist eines der bekanntesten deutschen Weihnachtslieder. Die Thüringer Staatskanzlei plant nun wohl einen Vorstoß zur Aufnahme ins immatrielle Kulturerbe. Doch das Verfahren ist komplex.

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Die Thüringer Staatskanzlei erwägt offenbar einen Vorstoß zur Aufnahme des Weihnachtsliedes "O du fröhliche" ins immaterielle Kulturerbe der Menschheit. Das Kabinett wolle darüber im Januar entscheiden, meldete am Mittwoch die in Weimar erscheinende Mitteldeutsche Kirchenzeitung "Glaube+Heimat". Die Initiative dazu komme vom Falk-Verein, der das Erbe des Weimarer Liedautors Johann Daniel Falk (1768-1826) pflegt. Die Melodie stammt aus Sizilien.

An dem mehrstufigen Auswahlverfahren zur Aufnahme ins Kulturerbe sind die Bundesländer, Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU), das Auswärtige Amt und die Deutsche Unesco-Kommission beteiligt. Die Initiative des Falk-Vereins hat nach Angaben der evangelischen Kirchenzeitung eine Thüringer Jury bereits begutachtet und akzeptiert. Bis April kann Thüringen dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz bis zu vier Vorschläge benennen.

Auf Basis der Vorschläge aller 16 Bundesländer erstellt das Sekretariat der Kultusministerkonferenz dann eine Liste, die einem Expertenkomitee der Deutschen Unesco-Kommission vorgelegt wird. Unabhängige Fachleute prüfen und bewerten dann die Dossiers. Der Kultusministerkonferenz und der Kulturstaatsministerin obliegt es dann, die Experten-Empfehlungen abschließend zu bestätigen. Daraus entsteht ein bundesweites Verzeichnis, aus dem kulturelle Ausdrucksformen bei der Unesco eingereicht werden können. Diese entscheidet dann über die Aufnahme. (KNA)

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Video: © Benjamin Krysmann

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