Umstrittene Anerkennung
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Derzeit wird in der katholischen Kirche wieder intensiv über den Umgang mit homosexuell empfindenden Menschen diskutiert. Das Thema gehört zu den Überhangfragen der beiden familienpastoralen Bischofssynoden, denen man nicht einfach aus dem Weg gehen kann.
Der entscheidende Punkt: Nicht nur außerhalb der Kirchen, sondern auch innerhalb lässt sich in unseren Breiten zunehmend weniger verständlich machen, wie man sich einerseits mit Recht und Nachdruck für Würde und Rechte aller Menschen einsetzt – und andererseits bei einer bestimmten Gruppe wesentliche Entfaltungsmöglichkeiten zu einem erfüllten Leben schlecht heißt.
Es geht nicht nur um die Nicht-Diskriminierung, die selbstverständlich sein sollte, was auch offiziell unterstrichen wird – auch wenn dies in Kirche (und Gesellschaft) noch nicht die Realität ist. Entscheidend ist die Frage, welche Anerkennung homosexueller Partnerschaften es auch christlicherseits geben kann. Der Münchener Kardinal Reinhard Marx hat jüngst darauf aufmerksam gemacht, dass man solche Beziehungen nicht von außen einfach als Sünde bezeichnen könne. Sein Stellvertreter als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode hat darüber hinaus angemahnt, auch über kirchliche Segnungen für solche Paare nachdenken zu müssen. Und der Erfurter Liturgiewissenschaftler Benedikt Kranemann hat zuletzt konkrete Vorschläge in die Diskussion eingebracht.
Ein beliebtes Gegenargument lautet, dass man angesichts der Ehe von Mann und Frau Ungleiches nicht gleich behandeln dürfe. Im Hintergrund steht hier die Überzeugung einer natürlichen Verwiesenheit von Mann und Frau, auch um der Nachkommenschaft willen. Sicher richtig ist, dass es – einer neuen Bundesregierung sei es in den Koalitionsvertrag geschrieben – mehr und bessere Familienpolitik braucht. Aber wo es um die Themen Liebe und verlässliches Einstehen füreinander geht, sollte in dieser Hinsicht Gleiches auch als solches anerkannt werden. Deshalb sollten auch homosexuelle Paare in der Kirche um den Segen Gottes bitten dürfen.