Nach Kritik: Richter hängt Kreuz wieder auf
Klaus-Jürgen Schmidt, Direktor des Amtsgerichts Miesbach, hat seine Entscheidung revidiert und das von ihm entfernte Kreuz im Gerichtssaal wieder aufgehängt. Wie der "Münchner Merkur" (Donnerstag) berichtet, fühlt sich der Richter gründlich missverstanden. Es sei nie sein Bestreben gewesen, "Politik zu machen oder dem Islam entgegenzukommen", sagte er der Zeitung. Vielmehr habe er damit in einem Prozess gegen einen muslimischen Flüchtling verdeutlichen wollen, "dass hier der Rechtsstaat urteilt und nicht das Christentum". Er habe den Angeklagten nicht in dessen Weltbild bestärken wollen.
Der 21-jährige Flüchtling war in dem Prozess zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung, drei Wochen Arrest und fünf Beratungsterminen verurteilt worden. Er hatte einen anderen christlich gewordenen Asylbewerber bedroht. Schmidt legt Wert auf die Feststellung, dass er das Strafmaß voll ausgeschöpft habe.
Schmidt wollte Kreuz nicht wieder aufhängen
Die Entscheidung des Richters, das Kreuz für den Prozess abzunehmen, sorgte für bundesweite Schlagzeilen. Wie er dem "Münchner Merkur" berichtete, erhielt er mehr als 200 Anschreiben, darunter etliche mit Beschimpfungen und Hasskommentaren. Zunächst hatte Schmidt beabsichtigt, das Kruzifix auf Dauer nicht mehr im Verhandlungssaal anzubringen, sondern nur noch im Gang.
Im Unterschied zu öffentlichen Schulen gibt es für Gerichtssäle in Bayern keine diesbezügliche Rechtsvorschrift. Dass in der Regel Kruzifixe in Sitzungssälen hängen, ist nach Angaben des Justizministeriums "Ausdruck der christlichen Tradition unseres Staatswesens". Die Entscheidung des Amtsrichters, das Kreuz abzuhängen, war auch von Bayerns ehemaligem Ministerpräsidenten Edmund Stoiber und der stellvertretenden Ministerpräsidentin Ilse Aigner (beide CSU) kritisiert worden. Stoiber sagte: "Wer einem anderen mit dem Tod droht, weil dieser Christ geworden ist, sollte dem Kreuz ins Augen sehen können." Aigner bezeichnete das Vorgehen als "in höchstem Maße unsensibel gegenüber den Gefühlen der Opfer". (bod/KNA)