Bischofskonferenz pocht auf Karfreitags-Ruhe
In der Debatte um eine Aufweichung des Tanzverbotes an Karfreitag weist die Deutsche Bischofskonferenz neben der christlichen Bedeutung auf das gesamtgesellschaftliche kulturelle Erbe hin. "Der besondere Charakter des Karfreitags als Tag der Ruhe, der Besinnung und der Einkehr gehört untrennbar zur kulturellen Gestalt dieses Tages", erklärte Sprecher Matthias Kopp am Donnerstag auf Anfrage in Bonn. Dies habe zwar im christlichen Glauben ihren Ursprung, aber darüber hinaus auch eine eigenständige kulturelle Bedeutung. "Es tut auch einer weitgehend säkularen Gesellschaft gut, einen allgemeinen Tag der Unterbrechung des alltäglichen Erwerbs-, Konsum- und Vergnügungsbetriebes aufrecht zu erhalten", so Kopp.
Die Bischofskonferenz unterstrich zudem, dass die Feiertage dem staatlichen Schutz unterständen, wie auch andere Kulturgüter vom Staat besonders geschützt würden. "Dieser Schutz beruht nicht auf einer Privilegierung des Christentums, sondern auf der Einsicht, dass eine Gesellschaft solche kulturellen Errungenschaften als Grundlage der langfristigen allgemeinen Wohlfahrt benötigt", sagte Kopp.
In Leipzig und München wurde in diesem Jahr eine Ausnahme vom Tanzverbot erwirkt. Grundlage ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2016. Das Tanzverbot gelte demnach nicht, wenn der Tanz "Ausdruck eines weltanschaulichen Bekenntnisses" sei. Die Teilnehmer der "Heidenspaß-Party", die von der humanistischen und religionskritischen Giordano-Bruno-Stiftung organisiert wird, müssten dem allerdings zustimmen. So steht in den Hinweisen zur Party auf der Homepage der Stiftung, dass die Gäste bei Betreten der Veranstaltungsräume bestätigen, "a) dass Sie einer humanistischen Weltanschauung folgen, b) weder an Götter noch an Elfen, Kobolde oder Dämonen glauben und c) dass jede noch so kleine rhythmische Zuckung Ihres Körpers auf der Heidenspaß-Party Ausdruck dieses weltanschaulichen Bekenntnisses ist".
In einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov haben vergangenes Jahr über die Hälfte der Deutschen das Tanzverbot am Karfreitag befürwortet, 38 Prozent waren dagegen. Neben dem Karfreitag gibt es bundesweite Einschränkungen nur am Volkstrauertag - einem staatlichen Gedenktag - und am Totensonntag. (jcm/KNA/dpa)