Katholisches Büro erneuert Kritik an neuem Brandenburger Bestattungsgesetz

Kirchen gegen Diamanten aus Totenasche

Veröffentlicht am 19.04.2018 um 17:28 Uhr – Lesedauer: 
Tod

Potsdam ‐ Mit der Gesellschaft wandelt sich auch die Trauerkultur. Diese Veränderungen möchte das neue Brandenburger Bestattungsgesetz widerspiegeln. Doch einigen Punkten stehen die Kirchen kritisch gegenüber.

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Die beiden großen Kirchen halten an ihrer Kritik am geplanten neuen Brandenburger Bestattungsgesetz fest. So wandten sie sich am Donnerstag in Potsdam bei einer Anhörung des Landtags nachdrücklich dagegen, dass das Gesetz künftig erlauben soll, Totenasche zu entnehmen, um daraus einen Diamanten zu pressen.

"Ein toter Mensch kann ebenso wenig wie ein lebender Eigentum eines Anderen sein", erklärte der landespolitische Vertreter der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Martin Vogel. Die vorgesehene Gesetzesänderung würde es möglich machen, verstorbene Menschen zu kommerzialisieren.

Vor dem Innenausschuss des Landtags erklärte die Leiterin des Katholischen Büros Berlin-Brandenburg, Martina Köppen, wenn ein Verstorbener in einem Grab beerdigt sei, könne jeder Besucher seiner dort gedenken. Wenn die Totenasche zu einem Diamanten verarbeitet werde, sei dies nur dem Besitzer möglich. "Das auf eine Person zu verengen, ist aus unserer Sicht völlig falsch", betonte die Juristin.

Linktipp: Kirchen für Bestattung aller totgeborenen Kinder

Sollen Totgeburten erst ab einem Gewicht von 500 Gramm bestattet werden? Das entsprechende Gesetz wird gerade in Brandenburg diskutiert. Beide Kirchen haben dazu eine eindeutige Meinung. (Artikel vom November 2017)

Dagegen begrüßte der Referatsleiter beim Städte- und Gemeindebund Brandenburg, Thomas Golinowski, die geplante Neuregelung. Mit der Gesellschaft wandle sich auch die Kultur des Totengedenkens. Auch ein "Erinnerungskristall" sei eine Möglichkeit, an den Verstorbenen zu denken.

Thema war zudem die Frage, ob es in dem Gesetz eine Bestattungspflicht für Fehl- und Totgeburten unabhängig von deren Gewicht geben soll. Der Entwurf der rot-roten Landesregierung sieht eine solche Pflicht erst ab einem Geburtsgewicht von 1.000 Gramm vor.

"Bei Totgeburten empfinden trauernde Eltern den Verlust ihres Kindes als abgrundtiefe Katastrophe, der sich jeder Qualifizierung entzieht", sagte Vogel. Er sprach sich für eine Bestattungspflicht unabhängig vom Gewicht aus.

Auch Köppen erklärte, eine würdige Art der Trauer und des Abschieds sei wichtig, um den Hinterbliebenen ein würdevolles Gedenken zu ermöglichen. Deshalb werde in den Krankenhäusern kirchlicher Träger jedes tot- und fehlgeborene Kind bestattet. Oft kämen Angehörige noch Monate später und fragten, wo es beigesetzt sei. (KNA)