Instruktion der vatikanischen Ordenskongregation veröffentlicht

Neues Dokument: Vatikan regelt Klosterschließungen

Veröffentlicht am 15.05.2018 um 14:25 Uhr – Lesedauer: 
Neues Dokument: Vatikan regelt Klosterschließungen
Bild: © KNA
Kirchenrecht

Vatikanstadt ‐ In einem neuen Schreiben reagiert Rom auf Überalterung und Nachwuchsmangel von kontemplativen Frauenklöstern. Und ermahnt: Weltabgeschiedenheit darf nicht nur symbolisch verstanden werden.

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Angesichts der stark abnehmenden Zahl von Ordensfrauen und der Überalterung vieler Klöster hat der Vatikan die Kriterien für Klosterschließungen erstmals kirchenrechtlich konkretisiert. "Ein Frauenkloster, dem es nicht mehr gelingt, gemäß seinem kontemplativen Wesen und der Bestimmung des Ordens ein besonderes öffentliches Zeugnis für Christus und seine Braut, die Kirche, abzulegen, muss geschlossen werden", heißt es in einer am Montag veröffentlichten Instruktion der vatikanischen Ordenskongregation über das Leben in kontemplativen Frauenorden.

Als mögliche Indikatoren dafür nennt das Schreiben eine geringe Zahl von Ordensfrauen, Nachwuchsmangel, Überalterung sowie "den Mangel an nötiger Vitalität im Leben und der Vermittlung des Charismas". Die Anwerbung ausländischer Nonnen mit dem Zweck, das Überleben des eigenen Klosters zu sichern, wird untersagt. Die Instruktion schließe hiermit eine Rechtslücke, erklärte Kurienerzbischof Jose Rodriguez Carballo, Sekretär der vatikanischen Ordenskongregation, am Montag anlässlich der Vorstellung des Dokuments im Vatikan.

Der Titel des Schreibens lautet "Cor orans" - Das betende Herz

Das vatikanische Schreiben stellt zudem klar, dass ein Frauenkloster nur vom Vatikan geschlossen werden kann. Dazu hole dieser die Meinung des Ortsbischofs ein und wenn nötig auch jene von führenden Ordensvertretern.

Die neue Instruktion mit dem lateinischen Titel "Cor orans" (Das betende Herz) regelt die Anwendung des päpstlichen Erlasses "Die Suche nach dem Angesicht Gottes" vom Juli 2016. Nach vatikanischen Angaben gibt es derzeit weltweit mehr als 37.000 Nonnen, die einem kontemplativen Orden angehören und damit in strenger Zurückgezogenheit leben. Bekannte kontemplative Frauenorden sind etwa Karmelitinnen und Klarissen.

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Bereits im Juli 2016 veröffentlichte Papst Franziskus neue Vorschriften für kontemplative Frauenorden. Der Titel des Erlasses: "Die Suche nach dem Angesicht Gottes".

Der Vatikan betont in der Instruktion, dass kontemplative Orden die strenge Klausur nicht aufweichen dürften. Die Trennung von der Welt müsse "tatsächlich und wirksam, nicht nur symbolisch oder spirituell" gestaltet sein. Zum Umgang mit Medien heißt es in dem Schreiben, er müsse mit "Maß und Diskretion" erfolgen und dürfe nur der Ausbildung für das kontemplative Leben und der notwendigen Kommunikation dienen. In welchem Umfang dies die Nutzung sozialer Medien wie Facebook, Twitter und Instagram einschließt, lässt der Vatikan offen.

Das Schreiben enthält auch Vorgaben für die Neugründung von Klöstern. Demnach dürfen zwischen der Neugründung und einer formellen Errichtung als Kloster nicht mehr als 15 Jahre liegen. Man wolle keine Projekte in die Länge ziehen, die "keine vernünftigen Zukunftschancen" hätten, so Rodriguez. Für eine Neuerrichtung sind laut den neuen Rechtsvorgaben acht Nonnen mit endgültigen Ordensgelübden erforderlich. Wenn ein selbstständiges Kloster die Grenze von fünf Mitgliedern erreicht, verlieren die Ordensfrauen das Recht zur Wahl einer Oberin.

Jedes Kloster muss einer Föderation oder Ordenskonferenz angehören

Zu den weiteren Neuerungen des Schreibens gehört die Verpflichtung für jedes Kloster, einer Föderation oder einer Ordenskonferenz anzugehören. Diese Zusammenschlüsse sollten unter Wahrung weitgehender Autonomie einer Isolation vorbeugen, so Kurienerzbischof Rodriguez. Ausschlaggebend für die Zusammenschlüsse soll demnach vor allem die geistliche Ausrichtung der Klöster sein und weniger regionale Nähe.

Zuletzt war 1950 ein päpstliches Dokument zu Frauenklöstern erschienen. Beide Schreiben blieben in Kraft, heißt es in der jetzt veröffentlichten Instruktion. Die neuen Vorgaben müssen binnen eines Jahres verwirklicht werden.

Die 289 Artikel umfassende Instruktion regelt ferner etwa das Verhältnis zwischen Ortsbischof und Frauenklöstern sowie die Aus- und Weiterbildung von Ordensfrauen. Zudem stärkt das neue Schreiben die Position der Ordensoberin und gleicht sie teils jener der männlichen Ordensoberen an. (tja/KNA)