Erste Dienststelle verweigert sich Söders Kreuzpflicht
Das staatliche Neue Museum in Nürnberg wird dem umstrittenen bayerischen Kreuz-Erlass nicht nachkommen. "Bei uns wird in der Sache gar nichts gemacht", sagte Museumsdirektorin Eva Kraus der "Süddeutschen Zeitung" am Donnerstag. Weil das Museum offiziell als staatliche Dienststelle gilt, ist der am 1. Juni in Kraft tretende Erlass für das Haus prinzipiell bindend. Dennoch habe sie sich entschieden, kein Kreuz aufzuhängen, so Kraus, und sie wisse auch nicht, ob man sie dazu zwingen könne.
Das bayerische Kabinett hatte vor einem Monat das Aufhängen von Kreuzen in allen Dienstgebäuden des Freistaats beschlossen. Sie sollen demnach jeweils im Eingangsbereich als "sichtbares Bekenntnis zu den Grundwerten der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Bayern und Deutschland" angebracht werden, hieß es. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte durch den Beschluss eine breite gesellschaftliche Debatte losgetreten. Kritische Stimmen aus Politik und Kirche folgten. Unter anderem rügte der Münchner Erzbischof und Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Kardinal Reinhard Marx, den Vorstoß Söders. Daneben meldeten sich allerdings auch zahlreiche Unterstützer zu Wort.
"Nicht verpflichtet, hier zu handeln"
Direktorin Kraus erklärte, sie habe ihren Beschluss bereits dem Kunstministerium mitgeteilt. Es sei schwierig, "in einer zeitgenössischen Institution, die sich mit der Freiheit der Kunst beschäftigt, ein solches Zeichen zu setzen", begründete sie die Entscheidung. Zeitgenössische Kunst lebe davon, "alles zuzulassen und zu dulden". Sie sei unabhängig, wirke integrativ und achte Unterschiede. Insofern passe das Aufhängen des Kreuzes "nicht zusammen mit unserem Thema, mit der Aufgabe unseres Hauses". Eine Antwort aus dem Ministerium habe sie noch nicht erhalten, so Kraus, doch sehe sie sich "nicht verpflichtet, hier zu handeln".
Zu den Dienstgebäuden, in denen demnächst Kreuzpflicht herrscht, zählen laut bayerischem Innenministerium neben staatlichen Museen unter anderem Ministerien, Polizeiinspektionen, Bau- und Finanzämter, Justizgebäude und Bezirksregierungen. Ausgenommen von der Regelung sind hingegen Rathäuser mit ihren Kommunalverwaltungen oder Landratsämter, da die Häuser von den Landkreisen und nicht vom Staat gestellt werden. (tmg)