Papst gegen Veröffentlichung von Handreichung
Der Vatikan lehnt die von den deutschen Bischöfen mehrheitlich beschlossene Handreichung zum Kommunionempfang von nicht-katholischen Ehepartnern in ihrer bisherigen Form ab. Das Dokument werfe eine Reihe von ungelösten Problemen von erheblicher Tragweite auf, heißt es in einem Brief von Erzbischof Luis Ladaria an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx. Wörtlich schreibt der Präfekt der Glaubenskongregation, Papst Franziskus sei zu dem Schluss gekommen, "dass das Dokument noch nicht zur Veröffentlichung reif ist".
Das Schreiben wurde unter anderem vom italienischen Journalisten Sandro Magister im italienischen Wortlaut veröffentlicht. Vatikan-Sprecher Greg Burke bestätigte gegenüber der "Catholic News Agency" (CNA) die Existenz des auf den 25. Mai datierten Briefes.
Die Frage, ob nicht-katholische Ehepartner die Kommunion empfangen könnten, betreffe die Kirche als Ganzes, und habe Auswirkungen auf die ökumenischen Beziehungen zu anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, heißt es in Ladarias Schreiben. Weiter verweist der Präfekt der Glaubenskongregation auf die entsprechenden Regelungen des Kirchenrechts. Dort heißt es in Canon 844, dass die Sakramente nur Katholiken gespendet werden dürfen. Eine Ausnahme gestattet das Kirchenrecht lediglich bei Todesgefahr oder einer anderen "schweren Notlage". Ein Urteil darüber obliege letztlich dem Ortsbischof. Die zuständigen Vatikanbehörden seien beauftragt, diese und andere offenen Fragen demnächst auf Ebene der katholischen Weltkirche zu klären, so Ladaria. Er betonte, das Thema berühre den Glauben der Kirche und habe Bedeutung für die Universalkirche.
Wende im Ringen um Kommunionfrage deutet sich an
Damit deutet sich eine Wende im Ringen um die Kommunionfrage für gemischtkonfessionelle Paare an, die am Wochenende auch schon der Kölner Kardinal Woelki anklingen ließ. Er wandte sich dagegen, Sonderregelungen weiter zu normieren. "Pastoral begründete Ausnahmeregelungen dürfen nicht als neue Normen festgeschrieben werden." Zugleich betonte er, schon jetzt könnten evangelische Ehepartner von Katholiken in Ausnahmefällen die Kommunion erhalten. Diese Frage gehöre aber in den Raum der persönlichen Seelsorge, der geistlichen Begleitung und der individuellen Gewissensentscheidung der Gläubigen.
Zugleich setzt der Vatikan weiterhin auf den konstruktiven Dialog der deutschen Bischöfe untereinander. Ladarias Brief endet mit einem Appell an den "Geist der Kollegialität" in der Deutschen Bischofskonferenz.
Die Bischöfe hatten sich im Februar mit Dreiviertel-Mehrheit auf die Handreichung geeinigt, wonach nicht-katholische Ehepartner im Einzelfall zur Kommunion zugelassen werden können. Sieben Bischöfe mit dem Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki an der Spitze baten daraufhin schriftlich den Vatikan um Klarstellung, ob eine solche Regelung überhaupt von einer einzelnen Bischofskonferenz beschlossen werden kann. Der Vatikan verwies den Konflikt Anfang Mai zunächst an die deutschen Bischöfe zurück. Marx äußerte sich zuletzt zuversichtlich, dass er und seine Amtsbrüder bei einem ihrer nächsten Treffen zu einer einvernehmlichen Lösung finden würden. (bod/KNA)
Brief des Vatikan im Wortlaut
Katholisch.de dokumentiert den an Kardinal Reinhard Marx adressierten Brief des Präfekten der Glaubenskongregation in einer eigenen Arbeitsübersetzung. Zuvor hatte der italienische Journalist Sandro Magister das Schreiben im italienischen Wortlaut veröffentlicht:
Eminenz, sehr verehrter Herr Präsident!
Zum Abschluss unseres brüderlichen Gesprächs am 3. Mai 2018 über das Dokument "Mit Christus gehen – der Einheit auf der Spur. Konfessionsverschiedene Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie. Eine pastorale Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz" hatten wir gemeinsam festgelegt, dass ich den Heiligen Vater über das Treffen informieren sollte.
Bereits in der Audienz am 11. Mai 2018 habe ich mit Papst Franziskus über unsere Begegnung gesprochen und ihm eine Zusammenfassung unseres Gesprächs überreicht. Am 24. Mai habe ich über diese Frage nochmals mit dem Heiligen Vater gesprochen. Infolge dieser Treffen möchte ich Ihnen die folgenden Punkte mit ausdrücklicher Zustimmung des Papstes zur Kenntnis bringen:
Die vielfältigen ökumenischen Anstrengungen der Deutschen Bischofskonferenz, insbesondere die intensive Zusammenarbeit mit dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland, verdienen Anerkennung und Wertschätzung. Das gemeinsame Gedenken an die Reformation im Jahr 2017 hat gezeigt, dass in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten eine Grundlage gefunden wurde, die es erlaubt, gemeinsam Zeugnis für Jesus Christus abzulegen, den Retter aller Menschen, und in tatkräftiger und entschiedener Weise in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens zusammenzuarbeiten. Das ermutigt uns vertrauensvoll weiter voranzuschreiten auf dem Weg zu einer immer tieferen Einheit.
Unser Gespräch vom 3. Mai 2018 hat gezeigt, dass der Text der Handreichung eine Reihe von Problemen von erheblicher Relevanz aufwirft. Der Heilige Vater ist daher zu dem Ergebnis gekommen, dass er nicht reif zur Veröffentlichung ist. Die wesentlichen Gründe für diese Entscheidung können wie folgt zusammengefasst werden:
Die Frage der Zulassung von evangelischen Christen in interkonfessionellen Ehen ist ein Thema, das den Glauben der Kirche berührt und eine Bedeutung für die Universalkirche hat.
Diese Frage hat auch Auswirkungen auf die ökumenischen Beziehungen zu anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, die nicht zu unterschätzen sind.
Das Thema betrifft das Recht der Kirche, vor allem die Interpretation von Kanon 844. Weil es in manchen Teilen der Kirche offene Fragen über diesen Punkt gibt, sind die zuständigen Dikasterien des Heiligen Stuhls bereits beauftragt, eine baldige Klärung dieser Fragen auf universalkirchlicher Ebene herbeizuführen. Insbesondere erscheint es angebracht, dem Diözesanbischof das Urteil über die Existenz einer "drängenden schweren Notlage" zu überlassen.
Für den Heiligen Vater ist es eine große Sorge, dass in der Deutschen Bischofskonferenz der Geist der bischöflichen Kollegialität lebendig bleibt, wie es das Zweite Vatikanische Konzil betont hat: "Die Bischofskonferenzen können heute vielfältige und fruchtbare Hilfe leisten, um die kollegiale Gesinnung zu konkreter Verwirklichung zu führen." (Dogmatische Konstitution "Lumen gentium" n.23)
Dieses zu Ihrer Kenntnis bringend, entrichte ich Ihnen brüderliche Grüße und Segenswünsche
Der Ihre im Herrn
Luis F. Ladaria, S.I.
Titularbischof von Thibica
Präfekt