Neuer Rahmenvertrag deckt fast alle kirchlichen Veranstaltungen ab

Kirche und GEMA einigen sich auf neue Pauschale

Veröffentlicht am 05.06.2018 um 13:35 Uhr – Lesedauer: 
Urheberrecht

Bonn/München ‐ Zum Januar kündigte die GEMA den Pauschalvertrag mit der katholischen Kirche. Gemeinden und Kirchenmusiker fürchteten Bürokratie und Mehrkosten – das ist nun vom Tisch: Ein neuer Pauschalvertrag deckt wieder fast alle Veranstaltungen ab.

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Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat sich mit der GEMA über einen neuen Rahmenvertrag geeinigt. Kirchengemeinden müssen die Vergütungen für die musikalischen Aufführungen auf Gemeindeveranstaltungen und Konzerten nun nicht mehr selbst zahlen. Dies teilten der VDD und die GEMA am Dienstag mit.

Der Vertrag hat eine Laufzeit von fünf Jahren und wurde rückwirkend zum 1. Januar 2018 geschlossen. Damit müssen für Veranstaltungen, die nach Auslaufen des bis dahin geltenden Rahmenvertrags stattgefunden haben, keine Vergütungen entrichtet werden, bereits gestellte Rechnungen werden storniert und gegebenenfalls zurückerstattet. Die Pauschalzahlungen decken laut VDD die meisten kirchlichen Veranstaltungen ab. Konzerte der Ernsten Musik oder Gospelgesang unterliegen lediglich einer Meldepflicht. Nicht erfasst sind Konzerte mit Unterhaltungsmusik, die weiterhin einzeln an die GEMA zu melden und zu vergüten sind. Wie in der Vergangenheit müssen die Gemeinden lediglich die Konzerte melden und bei Livemusik eine Liste der gespielten Werke einreichen.

Ab 2020 75 Euro pro Kirchengemeinde und Jahr

Die ursprüngliche Forderung der GEMA sah eine Erhöhung der Gesamtkosten für den Pauschalvertrag "Kirchenfeste und kirchliche Veranstaltungen" in zwei Schritten um 30 Euro pro Kirchengemeinde und Jahr vor. Dazu sollte die Pauschalabgabe in einem ersten Schritt für das Jahr 2018 auf 60 Euro pro Kirchengemeinde steigen, ab 2019 wären 75 Euro fällig geworden. Der neue Rahmenvertrag zögert diese Erhöhung hinaus, wie eine Sprecherin der GEMA gegenüber katholisch.de erklärte. 2018 beträgt die auf die Gemeinde umgerechnete Pauschale 60 Euro, 2019 65 Euro, ab 2020 werden 75 Euro pro Gemeinde abgeführt. Damit führt die katholische Kirche 2019 zehn Euro weniger als die evangelische pro Gemeinde ab; ab 2020 sind die Abgaben dann gleich.

Die Kantorin und die Organistin begleiten die Vesper musikalisch.
Bild: ©Viktoria van Evert, Luma Photography

Musik innerhalb von Gottesdiensten war durchgängig durch einen zweiten Pauschalvertrag erfasst und musste zu keiner Zeit einzeln von den Gemeinden vergütet werden.

Vertreter von GEMA und VDD zeigen sich in ersten Reaktionen zufrieden. "Wir freuen uns sehr über die Einigung. Sie erleichtert und stärkt das kulturelle Leben in den Kirchengemeinden und stellt gleichzeitig sicher, dass Komponisten und Textdichter eine faire Vergütung für die Nutzung ihrer Werke erhalten", so GEMA-Vorstandsmitglied Georg Oeller. Dem pflichtet auch der Geschäftsführer des VDD, der Jesuit Hans Langendörfer, bei: "Ich bin der festen Überzeugung, dass mit dem neuen Pauschalvertrag eine gute Vereinbarung sowohl für die Urheber der Musikwerke als auch für unsere Einrichtungen gefunden wurde."

Kündigung durch GEMA sorgte für Mehraufwand

Die Musik-Verwertungsgesellschaft GEMA hatte zum Jahreswechsel 2018 einen der beiden Pauschalverträge mit der katholischen Kirche gekündigt. Damit waren seitdem alle Aufführungen von Musik außerhalb von Gottesdiensten und gottesdienstähnlichen Veranstaltungen anmelde- und vergütungspflichtig. Musik im Gottesdienst war und ist weiterhin durch einen Pauschalvertrag abgedeckt. Ein Bericht des Bayerischen Rundfunks, der die neue vertragliche Regelung so dargestellt hatte, als ziehe sich die katholische Kirche "komplett aus der Finanzierung von Musik in den Gemeinden" zurück, hatte im März zu Unsicherheit in den Gemeinden geführt. Die Kündigung des Pauschalvertrags "Kirchenfeste und kirchliche Veranstaltungen" war auch bei Vertretern der Kirchenmusik auf Kritik gestoßen. "Leider ist es durch die Auseinandersetzung in manchen Gemeinden zu Irritationen und zusätzlichen Belastungen gekommen. Mit der jetzigen Einigung haben wir ein Verfahren gefunden, das für beide Seiten die beste und einfachste Lösung darstellt", so Oeller.

Die GEMA verwaltet in Deutschland die Nutzungsrechte von mehr als 70.000 Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern, die bei ihr Mitglied sind, sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Wer urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich aufführt oder wiedergibt, ist grundsätzlich verpflichtet, diese Aufführungen bei der Verwertungsgesellschaft zu melden und dafür eine Gebühr zu entrichten. Das gilt auch für kirchliche Einrichtungen. (fxn)

Ergänzt am 5. 6. 2018, 17.30 Uhr um die Höhe der GEMA-Gebühren.