Dombauhütten in nationalem Kulturerbe-Verzeichnis
Das Bauhüttenwesen an Kathedralen ist in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden. Das teilte die deutsche Unesco-Kommission am Freitag in Bonn mit. Zur Begründung hieß es, das Bauhüttenwesen sei ein beispielhaftes europäisches Modell für die Bewahrung und nachhaltige Pflege Immateriellen Kulturerbes. "Seit Jahrhunderten bewahren Dom- und Münsterbauhütten, wie etwa in Ulm, Freiburg oder Köln, Handwerkstechniken, tradiertes Wissen und Bräuche in Zusammenhang mit dem Bau und Erhalt von Großkirchen und führen diese bis in die Gegenwart fort", so die Unesco.
Große Freude bei Kölner Dombaumeister
Der Kölner Dombaumeister Peter Füssenich bekundete "große Freude". Die Aufnahme der Dom- und Münsterbauhütten in das Register guter Praxisbeispiele unterstreiche deren Vorbildcharakter und sei ein wichtiger Zwischenschritt für ihre Anerkennung als immaterielles Welterbe, sagte er der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Ohne Verknüpfung der steinernen Welterbestätten mit dem immateriellen Welterbe Handwerkstechnik und Bauhüttenwissen wäre der Erhalt der Bauwerke sicher schwieriger.
Der Antrag bei der Unesco war im vergangenen Jahr von den Dom- und Münsterbauhütten Freiburg, Ulm und Köln gestellt worden. 2019 will Deutschland das Bauhüttenwesen gemeinsam mit anderen Ländern auch als internationales Immaterielles Kulturerbe nominieren. Eine Entscheidung zur Aufnahme in diese Liste fällt dann Ende 2020.
Insgesamt sieben Neueinträge
In die nationale Liste aufgenommen wurden am Freitag insgesamt sieben Neueinträge. Dazu gehören neben den Dombauhütten ein Pfingsttanz in Sachsen-Anhalt, das Hebammenwesen sowie die die Amateurmusik in Baden-Württemberg, das Historienspektakel "Landshuter Hochzeit" und Künstlerische Drucktechniken des Hochdrucks, Tiefdrucks, Flachdrucks, Durchdrucks und deren Mischformen. (gho/dpa/KNA)