Umfrage zu Datenschutz in der katholischen Jugendarbeit startet
Die Spitzenorganisationen der katholischen Jugendarbeit in Deutschland sammeln Rückmeldungen zum kirchlichen Datenschutz. Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), die Arbeitsstelle für Jugendseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz (afj) und die Bundeszentrale für katholische Jugendarbeit (Jugendhaus Düsseldorf, JHD) haben einen Online-Konsultationsprozess gestartet, mit dem Probleme und Fragen zum Datenschutz in der Jugendarbeit gesammelt werden.
Bis Mitte November 2018 ist die Umfrage unter der Adresse digitalelebenswelten.bdkj.de/kdg-rueckmeldung erreichbar. Dort können Themen und Fragen eingereicht werden, auf deren Grundlage eine Arbeitshilfe entstehen soll, die für Anfang des kommenden Jahres geplant ist, wie die Initiatoren mitteilen. Die Umfrage richtet sich in erster Linie an Ehren- und Hauptamtliche aus der Jugendverbandsarbeit, ist aber offen für Rückmeldungen von allen.
Datenschutz soll Engagement nicht verhindern
Gegenüber katholisch.de betonte der Vorsitzende des BDKJ, Thomas Andonie, dass man die Verantwortlichen in den Jugendverbänden mit dem komplexen Thema nicht allein lassen wolle: "Es ist wichtig, dass der rechtliche Rahmen des Datenschutzes den Bedingungen für die Arbeit vor Ort und auf den verschiedenen Ebenen umsetzbar ist und Engagement nicht verhindert." Der Geschäftsführer des JHD, Wolfang Ehrenlechner, ergänzt: "Wenn Datenschutzgesetze Ehrenamtliche überfordern, gibt es immer zwei Verlierer: Das ehrenamtliche Engagement, weil keiner mehr Bock darauf hat, sich mit immer noch mehr rechtlichen Fragen herumzuschlagen, und den Datenschutz, weil er nicht ernst genommen wird."

"Ab sofort ohne Gesicht: Öffentlichkeitsarbeit in der katholischen Kinder- und Jugendarbeit" war das Motto der Protestaktion der Bonner KSJ-Gruppe Clemens Hofbauer gegen das KDG und seine strenge Auslegung bei Fotos mit Kindern.
Seit dem 24. Mai gilt das Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG). Die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) räumt den Kirchen das Recht ein, ein eigenes Datenschutzrecht anzuwenden. Mit der Reform des europäischen und des kirchlichen Datenschutzes einher ging eine Debatte, wie praktikabel die neuen Regeln sind. Vor allem im zivilgesellschaftlichen Bereich kam es zu großer Unsicherheit, wie die Gesetze umgesetzt werden sollen. Auch innerhalb der Kirche gab es deutliche Kritik. Insbesondere strenge Regeln zur Veröffentlichung von Fotos von Kindern stießen bei Jugendverbänden auf Unverständnis. Anfang Juli hatten Experten aus Seelsorge und Medienarbeit grundlegende Reformen am Gesetz und bei seiner Anwendung gefordert. Das KDG selbst sieht eine dreijährige Frist vor, innerhalb deren es evaluiert wird. (fxn)