Missbrauchstäter aus Chile bekommt kirchliche Höchststrafe

Papst entlässt Fernando Karadima aus Klerikerstand

Veröffentlicht am 28.09.2018 um 16:03 Uhr – Lesedauer: 

Vatikanstadt ‐ Höchststrafe für Fernando Karadima: Papst Franziskus hat den Missbrauchstäter aus dem Priesterstand entlassen. Die Taten des Chilenen und ihre Vertuschung hatten Franziskus zuvor schon in Schwierigkeiten gebracht.

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Papst Franziskus hat Fernando Karadima Fariña aus dem Klerikerstand entlassen. Der Papst habe das Dekret am Donnerstag "in Ausübung seiner höchsten, vollen, unmittelbaren und universalen ordentlichen Gewalt" unterzeichnet, der Ausschluss  gilt damit ab sofort. Karadima selbst sei das Dekret am Freitag zugestellt worden, wie der Vatikan am Freitagnachmittag mitteilte.

Der inzwischen 88-jährige Karadima, einer der prominentesten Priester Chiles, wurde 2011 vom Vatikan wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt. Karadima hatte jahrzehntelang Jugendliche missbraucht, in seinem Einflussbereich sektenähnliche Strukturen aufgebaut und sich an kirchlichen Finanzen bereichert.

In Chile wurde vermutet, dass er auch nach seiner Verurteilung noch großen Einfluss auf die Bischöfe des Landes gehabt habe. Karadima war Mentor von Juan Barros, dem mittlerweile zurückgetretenen Bischof von Osorno, wo er von Papst Franziskus gegen den Willen der Gläubigen als Oberhirte eingesetzt wurde. Barros soll Karadima vor Strafverfolgung geschützt haben. Während seiner Chile-Reise im Januar verteidigte Franziskus Barros öffentlich und stieß damit bei Missbrauchsopfern und der chilenischen Öffentlichkeit auf Empörung. Franziskus bedauerte diese Äußerung später und räumte schwere Fehler ein, außerdem traf er sich mit Opfern Karadimas.

Die Entlassung aus dem Klerikerstand ist die höchste Strafe im Kirchenrecht. Durch die strafweise Entlassung werden alle mit der Weihe empfangenen Rechte und Pflichten ausgesetzt mit Ausnahme der Zölibatsverpflichtung. 2010 verschärfte der Vatikan die seit 2001 bestehenden "Normen bei schwerwiegenden Straftaten" insbesondere mit Blick auf den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen und den Besitz von Kinderpornos. Für solche Fälle ist seitdem die Glaubenskongregation zuständig. Bei besonders schwerwiegenden Fällen laisiert der Papst auch ohne kirchenrechtliches Verfahren. (fxn)